Ermittlungsverfahren gegen „fluchthelfer.in“

BERICHT. Justizminister bestätigt Untersuchungen, Freiheitliche orten Schlepperei.

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BERICHT. Justizminister bestätigt Untersuchungen, Freiheitliche orten Schlepperei.

Seit die Grenzen zu Österreich und Deutschland für Flüchtlinge de facto geöffnet worden sind, ist es um die Initiative „fluchthelfer.in“ ruhig geworden. Sie selbst steht jedoch unter Druck: Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) bestätigt in einer parlamentarischen Anfragenbeantwortung, dass ein Ermittlungsverfahren gegen sie läuft.

Die Freiheitlichen orten „Anstiftung zu Schlepperei“: „fluchthelfer.in“ ermuntert Privatpersonen, Flüchtlinge etwa auf dem Heimweg von einem Italien-Urlaub mitzunehmen; und zwar unentgeltlich. Der FPÖ-Nationalratsabgeordnete Christian Hafenecker wollte nun von Brandstetter wissen, ob die Justiz eingeschritten ist. Dessen Antwort: „Diesbezüglich wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, welches noch nicht abgeschlossen ist.“ Da Ermittlungsverfahren gemäß § 12 StPO nicht öffentlich seien, könne er keine weiteren Details nennen.

Von Schlepperei kann laut Fremdenpolizeigesetz nur dann gesprochen werden, wenn eine Erwerbsabsicht damit verbunden ist: „Wer die rechtswidrige Einreise oder Durchreise eines Fremden in oder durch einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Nachbarstaat Österreichs mit dem Vorsatz fördert, sich oder einen Dritten durch ein dafür geleistetes Entgelt unrechtmäßig zu bereichern, ist vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen“, so § 114, Absatz 1. Bei „fluchthelfer.in“ geht es ausdrücklich nicht um eine Erwerbsabsicht, sondern um unentgeltliche Hilfe.

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