Asylrecht: Rechtsanwälte sehen „Dammbruch“

BERICHT. Kammertag befürchtet, dass Grundrechte künftig auch in anderen Bereichen mehr oder weniger willkürlich ausgehebelt werden. 

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BERICHT. Kammertag befürchtet, dass Grundrechte künftig auch in anderen Bereichen mehr oder weniger willkürlich ausgehebelt werden.

Massive Kritik an den von SPÖ und ÖVP auf parlamentarischer Ebene geplanten Asylrechtsverschärfungen kommt vom Rechtsanwaltskammertag: Im Umgang mit Schutzsuchenden sei „angesichts der vorliegenden Vorschläge von einem Dammbruch zu sprechen, der darüber hinaus zur großen Sorge Anlass gibt, dass in Zukunft aus vor allen Dingen finanziellen Erwägungen auch in anderen Bereichen der österreichischen Rechtsordnung materielle und formelle Garantien ausgehöhlt und beseitigt werden könnten“, so die Standesvertretung in ihrer Stellungnahme im Zuge des verkürzten Begutachtungsverfahrens.

Vorgesehen ist, dass die Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats einen Notstand feststellen kann – und das dann die Grundlage dafür wäre, de facto keine Asylverfahren mehr durchzuführen. Laut Rechtsanwaltskammertag ist das – entgegen einer Darstellung auf Basis eines Gutachtens – nicht einmal unionsrechtlich gedeckt.

 SPÖ und ÖVP verweisen auf eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie des Staatshaushaltes. Konkrete Zahlen dazu werden allerdings nicht vorgelegt. 

Das Problem: Gibt es eine Grenze, ab der fundamentale Grundrechte (wie jenes auf ein Asylverfahren) verwehrt werden können? Und wenn ja: Wann ist sie erreicht? SPÖ und ÖVP verweisen auf eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie des Staatshaushaltes. Konkrete Zahlen dazu werden allerdings nicht vorgelegt.

Stattdessen werde, so die Rechtsanwaltskammer, mit Vokabeln wie „enorm“, „äußerst“ und „akut“ agiert. Das Fehlen von Zahlen sei aber „von rechtlicher Relevanz: Sofern nämlich das weitgehende Abweichen von unionsrechtlichen Normen im Bereich des Asylwesens überhaupt zulässig sein sollte, würde dies jedenfalls (!) voraussetzen, dass Verwaltung und öffentliche Dienste über eben diesen Bereich des Asylwesens hinaus konkret gefährdet wären – andernfalls schienen die hier vorgeschlagenen Regelungen jedenfalls unzulässig.“

 „Diese Aussage scheint schon einer ersten kritischen Betrachtung kaum standzuhalten, hält man sich nur zwei Werte vor Augen.“

In den Ausführungen zum Antrag von SPÖ und ÖVP wird davor gewarnt, dass die finanziellen Belastungen, die mit dem Flüchtlingszustrom verbunden sind, vom österreichischen Staat bereits heuer nicht mehr getragen werden könnten. „Diese Aussage scheint schon einer ersten kritischen Betrachtung kaum standzuhalten, hält man sich nur zwei Werte vor Augen“, so die Rechtsanwaltskammer: Allein 2014 gab es laut Förderungsbericht der Bundesregierung in Österreich direkte und indirekte Förderungen in Höhe von 19,29 Milliarden Euro. Die Kosten für die Aufarbeitung der Causa Hypo Alpe Adria wird „ungefähr in gleicher Höhe“ beziffert. Doch bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise sei man noch weit von solchen Summen entfernt.

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