Vermögenssteuer light

BERICHT. Im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen zeichnet sich eine Erhöhung der Grundsteuer ab. Dabei geht es um Beträge in Milliardenhöhe. 

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BERICHT. Im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen zeichnet sich eine Erhöhung der Grundsteuer ab. Dabei geht es um Beträge in Milliardenhöhe.

Es ist offenbar alles nur eine Frage der Wortwahl: Würde die SPÖ eine Vermögenssteuer fordern, käme von der ÖVP sofort ein „Njet“. Vereinbart man jedoch, den Gemeinden die Grundsteuer zur freien Gestaltung zu überlassen, ist das kein Problem, obwohl das im Endeffekt auf dasselbe hinausläuft. Herr und Frau Österreicher müssen sich jedenfalls auf eine entsprechende Erhöhung gefasst machen; bei den Finanzausgleichsverhandlungen zählt das zu den Themen, die mehr oder weniger abgehakt sind.

Seit Jahren drängen Städte und Gemeinden auf eine Erhöhung der Grundsteuer. Zuletzt hat sich auch das rot-grüne Wien in einem Koalitionsvertrag dafür ausgesprochen. Vor allem ÖVP-Landeshauptleute, wie der Vorarlberger Markus Wallner, die es mit vielen Häuselbauern zu tun haben, sprachen sich jedoch dagegen aus. Zumindest bisher: Im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen überstützen auch sie die Forderung der Kommunen, diesen die Grundsteuer zur freien Ausgestaltung zu überlassen.

Diese Form der Steuerhoheit läuft auf eine Steuererhöhung hinaus; und, was besonders pikant ist, zu einer Ausweitung der Vermögensbesteuerung, wie sie von der ÖVP bisher überhaupt abgelehnt wurde. Die Grundsteuer zählt schließlich dazu.

Grundsteuererhöhung: WIFO-Studie geht von einer Milliarde Euro aus

Städte und Gemeinden fordern „zumindest eine Annäherung (der Grundsteuer) an die tatsächlich Werte“. Aus nachvollziehbaren Gründen: Sie bemisst sich noch immer an jahrzehntealten Einheitswerte; die Verkehrs- bzw. Marktwerte sind oft schon um ein Vielfaches höher. Was eine solche Annäherung bedeuten könnte, führte WIFO-Expertin Margit Schratzenstaller in einem Beitrag für die Gemeinde-Zeitung aus: „Gemäß einer schon etwas älteren Schätzung des WIFO (Aiginger et al., 2008) könnte eine reformierte Grundsteuer, die im Durchschnitt 90 Prozent der Grund- und Immobilienvermögen erfasst und mit einem Steuersatz von 0,5 Prozent erhoben wird, die Einnahmen aus der Grundsteuer, die sich 2015 auf gut 650 Millionen Euro beliefen, um eine Milliarde Euro erhöhen. Eine solche Reform würde die zunehmend auseinanderklaffenden Einheits- und Verkehrswerte aneinander annähern und so die langfristige Erosion der Grundsteuerbemessungsgrundlage aufhalten.“ Sprich: Die Grundsteuer würde um das Zweieinhalbfache steigen.

Das WIFO-Modell wäre aufkommensneutral. Parallel zu einer Grundsteuererhöhung sollte demnach die Belastung des Faktors Arbeit entsprechend reduziert werden. Eine solche „Gegenfinanzierung“ ist derzeit jedoch nicht absehbar.

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