SV-Reform: Worauf es ankommt

ZAHLEN ZUM TAG. Die Zusammenlegung von Sozialversicherungsträgern allein bringt noch nicht viel mehr Ordnung ins Gesundheitswesen. Siehe Rechnungshof-Darstellung.

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ZAHLEN ZUM TAG. Die Zusammenlegung von Sozialversicherungsträgern allein bringt noch nicht viel mehr Ordnung ins Gesundheitswesen. Siehe Rechnungshof-Darstellung.

Woran das österreichische Gesundheitswesen leidet? Zu den größten Problemen gehört der Kompetenzdschungel: Summa summarum zählt der Rechnungshof mehr als 60 Akteure. Und dass sich das durch eine Zusammenlegung von Sozialversicherungsträgern bzw. der Auflösung eigenständiger Gebietskrankenkassen in den Ländern allein kaum ändert, wird daraus ersichtlich, dass die Prüfer z.B. nur im relativ kleinen Salzburg mehr als 30 Akteure registrieren.

Die Kompetenzzersplitterung ist vielschichtig: Auf der einen Seite erfolgt sie auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene, auf er anderen Seite zwischen Gebietskörperschaften, Sozialversicherungen und Privaten. So zeigt eine Darstellung der Mittelflüsse, die der Rechnungshof erstellt hat, dass auch mehrere Ministerien involviert sind: Soziales und Gesundheit, Familie, Fnanzen, Inneres, Verteidigung sowie Justiz.

In dieser Darstellung (siehe Screenshot) sind die Krankenversicherungen im Übrigen schon zusammengefasst. Sprich: Durch ihre Zusammenlegung wird sie nicht einfacher.

Die Gesundheitsreform 2013 hätte zumindest eine partnerschaftliche Zielsteuerung von Bund, Ländern und Sozialversicherungen bringen sollen, wie der Rechnungshof berichtet: „Doch die zersplitterte Kompetenzlage blieb unverändert: Die Ausgaben–, Aufgaben– und Finanzierungsverantwortung fiel weiterhin auseinander, ein gemeinsamer Finanzierungstopf wurde nicht erreicht und das prägende Prinzip der Einstimmigkeit könnte notwendige Maßnahmen verhindern.“

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