BERICHT. Nach Protesten müssen sich die Gebietskörperschaften nicht an der Entlastung beteiligen.
Zum ersten Teil der Steuerreform, den ÖVP und FPÖ im Frühjahr noch als Koalitionspartner vorgelegt hatten, zogen Gewitterwolken auf: Die Länder wollten sich nicht so ohne weiteres an den Folgekosten (> niedrigere Einnahmen) beteiligen. Die Lösung: ÖVP und FPÖ fixieren eine pauschale Abgeltung und ersparen sich so im Sinne eines ungestörten Wahlkampfs, aber zu Lasten des Bundesbudgets jeglichen Ärger.
Im Zuge des Begutachtungsverfahren hatten mehrere Länder die Koalitionsvertreter gebremst: Die niederösterreichische Landesregierung schreib beispielsweise, davon auszugehen, „dass gemäß § 7 Finanzausgleichsgesetz 2017 der Bund mit den am Finanzausgleich beteiligten Gebietskörperschaften vor der Inangriffnahme steuerpolitischer Maßnahmen, die für die Gebietskörperschaften mit einem Ausfall an Steuern, an deren Ertrag sie beteiligt sind, verknüpft sein können, Verhandlungen führen wird.“
Wien wurde noch konkreter: „In der Darstellung der finanziellen Auswirkungen des gegenständlichen Gesetzesentwurfes wird festgehalten, dass für die Gebietskörperschaften im Zeitraum 2019 bis 2023 ein Einnahmenentfall von rund EUR 362 Mio. zu erwarten ist. Daher muss davon ausgegangen werden, dass Wien im selben Zeitraum als Land und Gemeinde einen kumulierten Einnahmenentfall von rund EUR 26,6 Mio. hinnehmen müsste. Das Land Wien verlangt daher weiterhin – die für 27.5.2019 anberaumten Verhandlungen wurden aufgrund der Entwicklungen auf Bundesebene abgesagt – die Aufnahme von Verhandlungen gemäß § 7 FAG 2017.“
Solche Verhandlungen sind in weiterer Folge nicht mehr zustande gekommen. Obwohl die ehemaligen Koalitionsparteien über die Abgeordneten August Wöginger (ÖVP) und Hubert Fuchs (FPÖ) Entlastungen auf Schiene setzten; und zwar über einen Initiativantrag. Allerdings: Der Antrag enthält einen besonderen Passus, der Vorstellungen der Länder wohl überfüllt und sie daher besänftigen wird.
Konkret: Damit die Entlastung „nicht zu Lasten auch der Ertragsanteile der Länder und Gemeinden sowie der aufkommensabhängigen Transfers geht, wird vorgesehen, dass vor der Teilung der Einkommenssteuer die Auswirkungen dieser Maßnahmen in pauschaler Form neutralisiert werden. Wie? So: Vor Aufteilung des Einkommensteuer-Aufkommens im Rahmen des Finanzausgleichs werden ihm 2020 200, 2021 500 und 2022 600 Millionen Euro hinzugefügt. Damit soll der Anteil der Länder, aber auch der Gemeinden, unterm Strich unverändert bleiben.