Schwarz-Grün macht blau

ANALYSE. In Vorarlberg setzt die Landesregierung zweifelhafte Signale gegen Kontrollinstanzen.

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ANALYSE. In Vorarlberg setzt die Landesregierung zweifelhafte Signale gegen Kontrollinstanzen.

Man muss die zwei Meldungen, die dieser Tage aus Vorarlberg gekommen sind, mehrmals lesen. Und sich dabei immer wieder ins Bewusstsein rufen, dass eine schwarz-grünen Regierung dahintersteht: Zunächst wurde bekannt, dass der potenzielle Kandidatenkreis für die Führung des Landesrechnungshofes stark eingeschränkt werden soll. Und dann, dass der Landesvolksanwalt absetzbar gemacht werden soll.

Sachlich mag das eine wie das andere irgendwie begründbar sein. Das Problem sind jedoch die Signale, die davon ausgehen:

  • Für das Amt des Rechnungshof-Direktors sollten nur noch österreichische Staatsbürger infrage kommen, die zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung ihren Wohnsitz in Vorarlberg haben. Was sicher nicht im Sinne des Amtes ist: Die Zahl der potenziellen Kandidaten ist in einem so kleinen Land von vornherein bescheiden. Und die wenigen Kenner der Landesverwaltung, die infrage kommen, stehen zudem sehr wahrscheinlich in einem gewissen Naheverhältnis zu den dort handelnden Personen. Das ist quasi unausweichlich.
  • Der Landesvolksanwalt soll wiederum absetzbar gemacht werden. Nur nach einer erfolgreichen Anklage aufgrund einer schuldhaften Gesetzesverletzung beim Verfassungsgerichtshof. Aber immerhin. Die Volksanwälte auf Bundesebene können aus gutem Grund „nicht abgewählt, abberufen oder ihres Amtes enthoben werden“, wie sie es selbst formulieren: Sie brauchen die schon allein dadurch gestärkte Stellung gegenüber der Verwaltung, um ihrer Funktion gerecht werden zu können.

Was die Absetzbarkeit des Landesvolksanwaltes angeht, kommt in Vorarlberg nun erschwerend hinzu, dass der amtierende Florian Bachmayr-Heyda vor Auseinandersetzungen mit der Landesregierung nicht zurückschreckt. Im Gegenteil: Eine beschlossene Kürzung der Mindestsicherung prangerte er genauso an wie ein Bettelverbot und zuletzt eine Nicht-Ausweitung der Zuständigkeit der Opferschutzanwaltschaft auf Schulen und Spitäler. Auch dort gebe es Menschen, die in der Vergangenheit misshandelt wurden, argumentierte er. Vergeblich.

Grünen-Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker wies die Forderung zurück. Ansonsten hat sie bisher auch schon Verständnis für Kritik des Landesvolksanwaltes gezeigt. Im Unterschied zu ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück, der Bachmayr-Heyda schon einmal vorwarf, „sich in die Tagespolitik einzumischen“.

Vor diesem Hintergrund müssen Argumente für die nunmehrige Schwächung des Landesvolksanwaltes naturgemäß verblassen. Stattdessen rückt ein Signal in den Vordergrund, das fatal ist: nämlich das von der Bestrafung eines unliebsamen Zeitgenossen im Besonderen und einer Schwächung von Kontrollinstanzen im Allgemeinen.

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