Ökostromgesetz: Neue Hürde

BERICHT. Nach dem Bundesrat machen Länder Probleme: Geplante Regelung verfassungswidrig?

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BERICHT. Nach dem Bundesrat machen Länder Probleme: Geplante Regelung verfassungswidrig?

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) hat kein Glück bei ihrem Vorhaben, das Ökostromgesetz zu novellieren und damit Biomasseförderungen sicherzustellen. Im Bundesrat hat die SPÖ ein Veto eingelegt. Und jetzt machen Länder Probleme. Und zwar nicht nur „rote“. Über ein Grundsatzgesetz möchte Köstinger die Länder zu den Biomasseförderungen verpflichten. Wien und Kärnten, zwei SPÖ-geführte Länder, haben im Rahmen des Begutachtungsverfahrens bereits Vorbehalte angemeldet. Jetzt ist bemerkenswerterweise auch die ÖVP-geführte Steiermark dazugekommen (die SPÖ ist dort als Juniorpartnerin in der Regierung): Eine vorhandene Kompetenzdeckungsklausel stehe der geplanten Vorgangsweise „entgegen“.

„Die nunmehr gewählte Vorgangsweise, nach dem Scheitern der Verhandlungen im Bundesrat über eine Abänderung des Ökostromgesetzes im Zusammenhang mit der in Rede stehenden befristeten Biomasseförderung wieder unter verfassungsrechtlicher Grundlage des Art. 12 B-VG ein Grundsatzgesetz zu erlassen, und dabei die Länder zu verpflichten, jeweils Ausführungsgesetze samt Verordnungen zu schaffen, darf an dieser Stelle als verfassungsrechtlich problematisch betrachtet werden“, heißt es in der Stellungnahme der Steiermark. Und überhaupt: „Das auf Verfassungsebene geschaffene Ökostrom-Fördersystem, zu welchem inhaltlich zweifelsohne auch die Biomasse-Sonderförderung gehört, wird mit dem im vorliegenden Entwurf eines Grundsatzgesetzes dargestellten Ablauf zum Systembruch der bundeseinheitlichen Ökostromförderung.“

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