BERICHT. Vollzug in den Ländern offenbar unterschiedlich. Österreichweit hat sich die Zahl der Bezieher seit 2005 auf eine Viertelmillion verdoppelt.
Vor allem die steigende Arbeitslosigkeit hat in den vergangenen Jahren zu einem sprunghaften Anstieg der Zahl der Mindestsicherungsbezieher geführt: Seit 2005 hat sie sich österreichweit auf eine Viertelmillion verdoppelt. Die Unterschiede nach Bundesländern sind allerdings extrem groß – in Wien bezieht jeder Zwölfte die ehemalige Sozialhilfe, in Kärnten nur jeder Hundertste.
„Negative Entwicklungen am Arbeitsmarkt schlagen zunehmend auch in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) stärker durch und treffen dort Personen, die aufgrund ihrer vorgelagerten Probleme (schlechte Qualifikation, gesundheitliche Probleme, Schulden, etc…) bei der Erwerbsintegration ohnehin bereits benachteiligt sind. Steigende Lebenshaltungs- und Wohnkosten veranlassen zudem immer mehr Menschen dazu, auch kleinere Aufstockungsbeträge aus der BMS „abzuholen“. Immer öfter ist die BMS aber auch eine unerlässliche finanzielle Unterstützung von Menschen, die vom eigenen Erwerbseinkommen ihren Lebensunterhalt nicht (mehr) ausreichend decken können“, erklärt Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung.
Die Zahlen sprechen für sich: Österreichweit haben 2014 insgesamt 256.405 Personen die Mindestsicherung bezogen – zwei Mal mehr als zehn Jahre zuvor die damals noch Sozialhilfe heißende Leistung.
In einigen Bundesländern hat sich die Zahl der Bezieher vervier- oder gar verfünffacht. Im Burgenland ist sie von 815 auf 3424, in Kärnten von 1293 auf 5186, in Vorarlberg von 2272 auf 10.289 und in der Steiermark gar von 4090 auf 25.604 gestiegen. In Wien hat sie sich verdoppelt, ist mit 141.574 aber nach wie vor mit Abstand am höchsten.
Die Zahl der Mindestsicherungsbezieher entspricht österreichweit genau drei Prozent der Wohnbevölkerung. Am niedrigsten ist der Anteil in Kärnten mit 0,9 Prozent. Knapp darüber liegen Oberösterreich und das Burgenland (je 1,2 Prozent) und Niederösterreich (1,5 Prozent). In Tirol und der Steiermark sind es 2,1 Prozent, in Salzburg 2,5 und in Vorarlberg 2,7 Prozent. Weit vorne befindet sich Wien – mit 7,9 Prozent. Das zeigt, dass der Vollzug bzw. die Zuerkennung der Leistung in den Ländern offenbar sehr unterschiedlich gehandhabt wird.
Sozialminister Hundstorfer kündigt in der Anfragebeantwortung an, kommendes Jahr ein Gesetz vorzulegen, dass zumindest Jugendlichen helfen soll, die keine Beschäftigung finden und daher auf eine Mindestsicherung angewiesen sind: Bis zum 18. Lebensjahr sollen sie von einer Ausbildungspflicht profitieren. „Dies kann der Wiedereintritt in Schulbildung, das Absolvieren einer Lehrausbildung oder der Besuch bewährter Programme wie Produktionsschulen und der überbetrieblichen Lehrausbildung sein“, so Hundstorfer.