Mindestsicherung gehört zentralisiert

ANALYSE. Und zwar beim AMS, das den Arbeitsmarkt viel besser im Auge hat als die Bundesländer, die noch dazu dabei sind, die Leistung zu zerstören. 

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ANALYSE. Und zwar beim AMS, das den Arbeitsmarkt viel besser im Auge hat als die Bundesländer, die noch dazu dabei sind, die Leistung zu zerstören.

Hin und wieder muss man sich wundern. Zum Beispiel über die Länder, die zwar für das „Armenwesen“ zuständig sein wollen, sich einander bei der Mindestsicherung aber einen brutalen Wettbewerb liefern: Wer am Stärksten kürzt, hat die wenigsten Bezieher. Die haben sehr oft nämlich einen Migrationshintergrund und müssen daher unter Umständen nur einen Koffer packen, um nach Wien zu übersiedeln, wo die Leistung noch so ziemlich am höchsten ist. Doch auch dort ist man längst an die Grenzen gestoßen. Womit am Ende vielleicht das gesamte Armenwesen auf Länderebene kollabieren könnte, was andererseits aber nicht einmal das Schlechteste wäre, handelt es sich zu sehr doch um ein bloßes Almosenwesen.

Die Mindestsicherung sollte wirklich eine Überbrückungshilfe sein. 

Selbst die ÖVP hat einst mit dem einen Argument für die Mindestsicherung geworben, dass das eine Überbrückungshilfe sein soll. Auch der designierte Parteichef Sebastian Kurz tut das gerade. Was sinnvoll klingt, kann in der Praxis aber nicht funktionieren. Und zwar aufgrund der schlecht österreichischen Zuständigkeitszersplitterung: Wesentliche Akteure im System sind zurzeit die Länder, daneben aber auch das Arbeitsmarktservice und der Bund. Und wo niemand die Gesamtverantwortung trägt, sind Probleme nun einmal vorprogrammiert. Das kennt man auch aus anderen Bereichen.

Die Mindestsicherung sollte wirklich eine Überbrückungshilfe sein. Und daher gehört die Zuständigkeit ganz dem Arbeitsmarktservice übertragen, sofern die Bezieher dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen könnten, sich also etwa in einem entsprechenden Alter befinden: Das AMS hat den nötigen Überblick. Es weiß, wer wie viel Leistung braucht; es weiß um offene Stellen Bescheid; und es weiß, was einem Bezieher zumutbar ist und welche ergänzenden Qualifizierungsmaßnahmen allenfalls nötig sind. Die Länder tun das nicht.

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