ANALYSE. Die Dr. Erwin Pröll-Privatstiftung wird aufgelöst. Die Begründung zeigt erst, wie untragbar die ganze Konstruktion wirklich war.
Noch einmal die Dr. Erwin Pröll-Privatstiftung. Wobei man in einem Text zur soeben angekündigten Auflösung klarstellen muss, dass es dabei nie um eine rechtliche, sondern immer um eine politische Fragestellung gegangen ist. Ersteres haben Mitarbeiter des ehemaligen niederösterreichischen Landeshauptmannes Erwin Pröll, darunter insbesondere ÖVP-Landesgeschäftsführer Bernhard Ebner, suggeriert („Skandalisierung“, „Kriminalisierung“, „Rufmord“, „Fake News“); damit jedoch war die Absicht verbunden, die Glaubwürdigkeit von Journalisten wie Falter-Chefredakteur Florian Klenk zu beschädigen, die das Problem bezeichneten.
Das Problem war folgendes: Kann es sein, dass eine Privatstiftung mit Steuergeldern gespeist wird, um unter dem Namen des Landeshauptmannes Gutes zu tun? Die niederösterreichische Antwort ist bekanntlich „ja“. Die politisch korrekte muss jedoch „nein“ lauten: Zu sehr sind damit Dinge verbunden, die mit einer Demokratie ganz und gar nicht zu vereinbaren sind: Persönlichkeitskult, Willkür etc. Wobei es schon ausreicht, dass all das möglich ist; das allein macht eine den Namen eines amtierenden Landeshauptmannes tragende Privatstiftung, die nicht zuletzt mit Steuergeldern gespeist wird, untragbar.
Wie sehr diese Kritik begründet war, hat Stiftungsanwalt Christian Grave freilich erst jetzt deutlich bestätigt. Und zwar mit seiner Begründung für die Auflösung; demnach ist es so, „dass der Hauptzweck der Stiftung, nämlich die Errichtung der ‚Akademie der Förderung des ländlichen Raumes‘, mittelfristig nicht realisierbar scheint, im Besonderen aufgrund der Tatsache, dass Herr Dr. Erwin Pröll aus dem Amt des Landeshauptmanns ausgeschieden ist“.
Die Betonung liegt auf „im Besonderen aufgrund der Tatsache, dass Herr Dr. Erwin Pröll aus dem Amt des Landeshauptmanns ausgeschieden ist.“ Das heißt, dass die Privatstiftung praktisch mit dem Amt des Landeshauptmannes verbunden war; ohne dieses kann sie ihren Hauptzweck jedenfalls nicht ausreichend erfüllen.
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