Land NÖ: „Nur“ neun Prozent für Mindestsicherung

BERICHT. Sozialbericht relativiert das Problem: Vor allem die Pflege ist eine zumindest ebenso große Herausforderung. 

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BERICHT. Sozialbericht relativiert das Problem: Vor allem die Pflege ist eine zumindest ebenso große Herausforderung.

Im Sozialbericht, den das Land Niederösterreich für 2016 herausgegeben hat, steht im Zusammenhang mit der Bedarfsorientierten Mindestsicherung das bemerkenswerte Wörtchen „nur“. Und zwar im Zusammenhang mit den Aufwendungen, die das Land für Sozialhilfe insgesamt und eben die Mindestsicherung tätigt. Letztere machen lediglich einen verhältnismäßig kleinen Teil aus.

Vor allem ÖVP-geführte Bundesländer haben sich im vergangenen Jahr daran gemacht, die Mindestsicherung zu kritisieren und schließlich zu kürzen. Dabei gibt es jedoch Grenzen: Erst vor wenigen Tagen ist der Fall einer Niederösterreicherin der Landespolitik zu peinlich geworden, der ein Teil der Mindestsicherung aufgrund des Pflegegeldes, das sie ebenfalls bekommt, gestrichen worden ist. Das will Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) umgehend korrigieren.

In Wirklichkeit wird die Mindestsicherung vom Land Niederösterreich ganz offensichtlich auch geschätzt. Im aktuellen Sozialbericht heißt es jedenfalls: „Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung leistet seit 2010, als Weiterentwicklung der Sozialhilfesysteme der Länder, einen wesentlichen Beitrag zur Armutsvermeidung in Österreich.“

Das Land hat im vergangenen Jahr insgesamt 897 Millionen Euro für Sozialhilfe-Maßnahmen ausgegeben. Zur Verteilung heißt es in dem Bericht: „Den größten Bereich der Ausgaben bilden mit knapp 55% der gesamten Kosten die „Hilfen für alte Menschen“. Dazu gehören die stationäre Pflege (Betreuung und Pflege in Landespflegeheimen und Pflegeheimen privater Träger), die ambulante Pflege (soziale und sozialmedizinische Dienste) sowie die 24-Stunden-Betreuung. Einen weiteren großen Anteil nimmt die Hilfe für Menschen mit Behinderung oder psychischen Beeinträchtigungen mit 28% ein.“ Und die Mindestsicherung? Dazu heißt es in dem Bericht wörtlich: „Die Ausgaben für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (inklusive Umsatzsteuer und Leistungen im Rahmen der Ländervereinbarung sowie Krankenhilfe) betragen dagegen nur rund 9%.“

Eine Kostenexplosion, wie man sie sich aufgrund der politischen Mindestsicherungsdebatte erwarten könnte, hat es bisher im Übrigen nicht gegeben. Das verdeutlicht eine Grafik über die Entwicklung der Netto-Aufwendungen (also abzüglich der Einnahmen, wie sie sich bisher etwa über der Pflegeregress ergeben haben). Die Aufwendungen für „Soziale und sozialmedizinische Pflegedienste“ haben demnach 2016 jene für die Mindestsicherung überholt. Am größten bleiben jene für „Hilfe für Menschen mit Behinderungen“ sowie „Heime und Pflege“. 

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