BERICHT. Verfassungsrechtliche Beschränkungen sollen fallen, wie es im Finanzausgleichs-Pakt heißt.
Wäre es nach Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) gegangen, hätten die Länder künftig selber Steuern einheben und sich dafür gegenüber den Wählern verantworten müssen. Durchgesetzt hat er sich damit nicht. Stattdessen soll nun lediglich eine Arbeitsgruppe gebildet werden, die die „Zweckmäßigkeit einer verstärkten Abgabenautonomie und Optionen dafür prüfen“ soll. Im Übrigen soll ein Freibrief für die Länder ins Auge gefasst werden, neue Steuern zu erfinden.
In der Arbeitsgruppe sollen nicht irgendwelche Bagatellsteuern für eine Verländerung erwogen werden, sondern große: „Einkommensteuern inkl. Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Motorbezogene Versicherungssteuer“. Abgesehen davon soll es den Ländern ermöglicht werden, neue Steuern einzuführen. In dem Pakt heißt es wörtlich: „Die Arbeitsgruppe befasst sich weiters mit der Forderung der Länder auf Abschaffung des allgemeinen Einspruchsrechtes gem. § 9 FV-G (Finanzverfassungs-Gesetz) sowie der Beschränkung bei der Findung neuer Abgaben gem. § 8 Abs. 3 FV-G und die steuerliche Behandlung von Ländern und Gemeinden.“
§ 9 macht es dem Bund derzeit möglich, ein Veto gegen neue Steuern einzulegen, die die Länder einführen; „wegen Gefährdung von Bundesinteressen kann die Bundesregierung“ demnach Einspruch erheben. Gemäß § 8 Abs. 3 der Finanzverfassung dürfen neben Bundesabgaben „Zuschläge der Länder (Gemeinden) oder gleichartige Abgaben der Länder (Gemeinden) von demselben Besteuerungsgegenstand nur mit bundesgesetzlicher Ermächtigung erhoben werden“. Beide Einschränkungen sollen fallen.