#Finanzausgleich Miniverländerung

ANALYSE. Mit dem Wohnbauförderungsbeitrag wird nur etwa ein Hundertstel des gesamten Steueraufkommens verschoben – damit aber auch ein Extrageld für die Länder. 

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ANALYSE. Mit dem Wohnbauförderungsbeitrag wird nur etwa ein Hundertstel des gesamten Steueraufkommens verschoben – damit aber auch ein Extrageld für die Länder.

Hans Jörg Schelling, Schatzmeister der Republik, ist mit dem Ziel in die Finanzausgleichsverhandlungen gegangen, den Ländern eine Steuerverantwortung zu übertragen; sie sollten sich also selbst um ihr Geld kümmern und das denn auch gegenüber ihren Wählern verantworten. Zum Abschluss der Gespräche muss sich der ÖVP-Politiker mit einem bescheidenen Erfolg begnügen: Zwar dürfte ihm ein Einstieg in eine entsprechende Systemumstellung gelingen; dieser fällt jedoch kaum ins Gewicht.

81 Milliarden Euro an Steuern hob der Bund im vergangenen Jahr ein, um unterm Strich etwa ein Drittel davon an Länder und Gemeinden weiterzuleiten. Darunter fiel auch der Wohnbauförderungsbeitrag; sein Gesamtvolumen belief sich auf 985 Millionen Euro. Mit ihm soll nun also gut ein Hundertstel des Steueraufkommens „verländert“ werden. Das bedeutet, dass sich die Länder selbst darum kümmern und die Beitragshöhe je nach Bedarf variieren können.

Den Bund schmerzt das nicht weiter und die Länder profitieren auch noch davon: Von den 985 Millionen Euro behielt er sich im vergangenen Jahr 188 Millionen Euro ein. Darauf wird er in Zukunft verzichten müssen – zugunsten der Länder, die sich auf entsprechende Mehreinnahmen freuen dürfen.

Insgesamt kommen die Länder damit voraussichtlich zu den zusätzlichen 500 Millionen Euro pro Jahr, die sie von Schelling bei den Finanzausgleichsverhandlungen gefordert hatten: 300 Millionen Euro hat er ihnen so zugestanden; der Rest fließt durch die Komplettübertragung der Wohnbauförderung. 

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