ZAHLEN ZUM TAG. Bund darf Steuern einheben, muss einen größeren Teil jedoch an andere Gebietskörperschaften weiterleiten.
„Ana hat immer des Bummerl.“ In diesem ist es der Bund bzw. der Finanzminister: Er darf Steuern einheben, muss einen erheblichen Teil davon jedoch an andere Gebietskörperschaften weiterleiten, denen der unangenehme Job damit erspart bleibt. Wobei es summa summarum um mehr als 36 Milliarden Euro geht.
Laut Bundesbudget wird das gesamte Steueraufkommen heuer voraussichtlich 86,68 und im kommenden Jahr 89,68 Milliarden Euro ausmachen. Mehr als 40 Prozent gehen an Länder und Gemeinden: Heuer 36,01 und im kommenden Jahr 36,86 Milliarden Euro. Womit man auch sagen könnte: Über 40 Prozent der Steuerlast ist auf die Bedürfnisse dieser beiden Gebietskörperschaften zurückzuführen.
Die Überweisungen setzen sich aus Ertragsanteilen (gut ein Drittel der Steuereinnahmen) und sogenannte Finanzzuweisungen zusammen. Beispiele dafür sind heuer 5,87 Milliarden Euro für Landeslehrer und 1,27 Milliarden Euro für Gesundheits- und Sozialleistungen.
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