„Wiener Zeitung“ ist abgesichert

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BERICHT. Der Betrieb einer Zeitung sei nicht Aufgabe der Republik, sagt der Kanzler. Diese Ansicht kann man teilen. Zur Umsetzung ist jedoch eine Gesetzesänderung nötig.

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) stellt sich die Zukunft der „Wiener Zeitung Gmbh“ folgendermaßen vor: Sie solle „zukünftig DAS digitale und transparente „Schwarze Brett“ der Republik in Form einer neuen „zentralen elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform“ sein“, wie er in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung schreibt. Das lässt drauf schließen, dass der Journalismus, den die Gesellschaft mit der Wiener Zeitung liefert, erledigt ist. „Verlautbarung“ ist ein Widerspruch dazu; das wäre eher nur ein „Orginaltextservice“, wie ihn die Austria Presseagentur zur Verbreitung von Aussendungen anbietet – und wie er natürlich auch einer gewissen „Message Control“ dienlich sein kann.

Bekräftigt wird die Annahme, dass der Kanzler die bekannte „Wiener Zeitung“ nach 318 Jahren sterben lassen möchte, in der Anfragebeantwortung vor allem auch von ihm selbst, indem er folgendes festhält: „Nicht vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst und damit nicht Aufgabe der Republik ist der Betrieb und die Finanzierung einer Tageszeitung.“

Das ist ein Irrtum: Selbstverständlich kann man die Ansicht teilen, dass der Staat selbst kein journalistisches Angebot betreiben muss; dass er das im Sinne von Gewaltenteilung, Demokratie und Kontrolle anderen überlassen soll. Aber: Die „Wiener Zeitung“ kann nicht einfach eingestellt werden. Das wäre Gesetzesbruch.

Staatsdruckereigesetz §2
"Unternehmensgegenstand der Wiener Zeitung GmbH ist die Herstellung und der Verlag der Wiener Zeitung." https://t.co/Gy57ImEQ9G

— Simon Rosner 📰 (@SimonRosner) April 28, 2021

Im Staatsdruckereigesetz heißt es ausdrücklich: „Unternehmensgegenstand der Wiener Zeitung GmbH (§ 1 Abs. 4) ist die Herstellung und der Verlag der Wiener Zeitung.“ (§ 2) Und: „Herausgeber der Wiener Zeitung ist der Bund. Eigentümer und Verleger ist die Gesellschaft.“ (§ 5). Und überhaupt: „… der Bezugspreis der Wiener Zeitung (ist) – sofern gesetzlich nichts anderes geregelt ist – vom Bundeskanzler nach kaufmännischen Grundsätzen und unter Berücksichtigung öffentlicher Interessen festzusetzen.“ (§ 7).

Selbst eine Umwandlung in ein reines Digitalmedium wäre vor diesem Hintergrund schwer möglich: Im Gesetz ist ausdrücklich und mehrfach von der Zeitung „Wiener Zeitung“ die Rede.

Freilich: Nicht nur die Einstellung wäre Gesetzesbruch, sondern wohl auch eine Privatisierung. Eine Novelle könnte daher nicht nur notwendig, sondern auch sinnvoll sein. Pikant: Das wiederum würde dazu führen, dass die Grünen als Mehrheitsbeschaffer und Koalitionspartner der Volkspartei eine entscheidende Rolle spielen könnten, wenn sie wollten. Und zwar obwohl sie sich im Regierungsprogramm bereits dazu bekannt haben, Pflichtveröffentlichungen im Amtsblatt der Wiener Zeitung, die derzeit entscheidend zu ihrer Finanzierung beitragen, abzuschaffen.

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