Recht schludrig

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ANALYSE. Die „1-G-Regel“ wäre eine Gelegenheit, Rechtskultur zu pflegen. Das ist überfällig, zu lange dauert der Ausnahmezustand schon an.

Sofern man zu Beginn der Pandemie vor bald eineinhalb Jahren ein gewisses Verständnis für die Aufforderung von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hatte, rechtliche Fragen nicht überzuinterpretieren, ist das im Laufe der Zeit schwer bis unmöglich geworden. Zumal mehr und mehr dafür spricht, dass dieser Satz nicht aus der Not heraus gesprochen war, sondern einem Grundverständnis entspricht, wonach Recht der Politik zu folgen hat. Finanzminister Gernot Blümel lässt ein solches ebenso erkennen (ewig lange Nicht-Lieferung von Akten an den Ibiza-U-Ausschuss trotz anderslautendem VfGH-Erkenntnis) wie Innenminister Karl Nehammer (Asyl).

Ja, es geht sogar so weit, dass sich Politik ihren Spielraum auf Kosten des Rechts noch extra vergrößert, indem sie mit absurden Sprachbildern endsprechend weite Rahmen kreiert: Im Umgang mit Afghanistan vermittelt Nehammer beispielsweise den Eindruck, dass die Aufnahme gefährdeter Frauen zu einem „Exodus“ aus dem Land führen würde. Glaubt man das, kann man in diesen Fällen nicht einmal mehr die Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention befürworten. Dann ist man bereit, Rechte, die auch in der österreichischen Verfassung verankert sind, auszusetzen.

Hier geht es jedoch um die Pandemie: Laut vielfach zitiertem „Stringency Index“ gibt es noch immer sehr weitreichende Beschränkungen. Von „Normalität“ im Sinne von Vor-Corona-Verhältnissen kann keine Rede sein. Beschränkungen, sich nicht oder nur unter gewissen Auflagen zu bestimmten Orten hinbegeben zu können, sind immer auch Freiheitsbeschränkungen. Zunächst galten sie für alle, dann für nicht Getestete – bald werden sie möglicherweise allein für Ungeimpfte eingeführt. Stichwort „1-G-Regel“.

Gerade wenn man für eine solche Regelung ist, sollte man nicht – wie Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am Dienstagabend in der „Zeit im Bild“ – bis Oktober damit warten bzw. erklären, dass es für eine Debatte darüber „zu früh“ sei; vor allem wäre es angemessen, sie letztlich nicht per Verordnung, sondern mit einem Gesetz einzuführen. Hier geht es um zu viel, nämlich einen De-facto-Ausschluss eines Teiles der Gesellschaft von gesellschaftlichem Leben. Das gehört so gut argumentiert und auf eine so solide Grundlage gestellt wie ein Gerichtsurteil. Das sollte möglich sein. Ist es das nicht, ist etwas faul.

Wobei zunächst einmal auch Fehler aus der Vergangenheit korrigiert werden müssten: Für Impfungen wurde mit Aussagen wie jener geworben, dass die Pandemie für Geimpfte vorbei sei und sich nur noch Ungeimpfte anstecken könnten. Das war unsinnig und schwächte die Glaubwürdigkeit der Kampagne: Impfungen reduzieren die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem schweren Erkrankungsverlauf kommt. Man kann sich weiterhin selbst und auch andere anstecken, und wenn man extrem großes Pech hat, landet man trotz „Vollimmunisierung“ auf der Intensivstation. Solche Fälle gibt es, wie das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen hier berichtet; oder wie das Nachrichtenmagazin „profil“ hier ausführt. Das Punkt ist, dass sie relativ selten sind bzw. dass sich Wahrscheinlichkeiten ändern – und nicht, dass es 100-prozentige Sicherheit gibt.

* Donnerstagmittag erklärte Mückstein laut ORF.AT, dass vor der Einführung einer „1-G-Regel“ alle gelinderen Mittel zur Eindämmung einer „prekären epidemiologischen Situation“ ausgeschöpft sein müssten. Außerdem müsste jeder die Möglichkeit für die zweite Impfung gehabt haben. Das sei bis jetzt noch nicht der Fall gewesen: „Da kommen wir erst jetzt hin.“

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