Öko-Steuerreform pervertiert

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ZAHLEN ZUM TAG. Finanzminister Brunner stellt die CO2-Bepreisung infrage. Wird sie einmal mehr verschoben, bleiben heuer ausschließlich erhöhte Ausgleichsmaßnahmen übrig.

SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner beginnt, die innenpolitische Agenda zu bestimmen. Schon länger fordert sie einen Energiepreisdeckel. Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hatte einen solchen zunächst abgelehnt. Nach eindringlichen Worten der niederösterreichischen Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) betonte er jedoch, immer gesagt zu haben, dass es keine Denkverbote gebe. Seither sondiert er und hat dafür sogar seine Teilnahme an Festspieleröffnungen abgesagt.

Am Wochenende wurde Rendi-Wagner vom Nachrichtenmagazin „profil“ mit den Worten zitiert, die ohnehin schon vom 1. Juli auf 1. Oktober verschobene Einführung einer CO2-Bepreisung wäre „unklug und zynisch“. Im „Standard“ ist Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) nun de facto nachgezogen: „Prinzipiell stehe ich zur CO2-Bepreisung, aber wir leben in außergewöhnlichen Zeiten, da ändert sich die Lage laufend, da darf alles ständig hinterfragt werden. Da ist es sicher legitim, wenn manche darüber nachdenken, wie man damit umgehen soll und ab wann. Diese Diskussion führen wir laufend, ob man zum Beispiel den CO2-Preis einführt und im Gegenzug eine weitere Entlastung über den Stromrechnungsdeckel andenkt.“

Diese Verknüpfung ist bemerkenswert: Die CO2-Bepfreiung hätte ursprünglich im zweiten Halbjahr 2022 eine halbe Milliarde Euro bringen soll. Bei einem Start im Oktober bleibt eher nur eine Viertelmilliarde übrig. Dieses Volumen steht in keinem Verhältnis zu einem Stromrechnungsdeckel, der vom Volumen her wohl viel größer ausfallen müsste.

Das ist das eine. Das andere: Als „Ausgleichsmaßnahme“ zur CO2-Bepreisung kommt ein Klimabonus. Er ist zuletzt sogar erhöht worden und wird nach Schätzung des Budgetdienstes des Parlaments ein Gesamtentlastungsvolumen von 4,05 Milliarden Euro im heurigen Jahr haben. Sprich: Im äußersten Fall fällt die CO2-Bepreisung 2022 ganz weg, bleibt aber dieses Entlastungsvolumen.

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