Mehr als nur ein Kopftuchverbot

BERICHT. Warum die Sorge der katholischen Kirche nicht ganz unbegründet ist, kann man aus dem Ministerratsvortrag zu den Regierungsplänen herauslesen. 

-

BERICHT. Warum die Sorge der katholischen Kirche nicht ganz unbegründet ist, kann man aus dem Ministerratsvortrag zu den Regierungsplänen herauslesen.

Der Ministerratsvortrag zum Regierungsvorhaben ist durchaus bemerkenswert: Erstens, es geht um viel mehr als nur ein Kopftuchverbot für Mädchen an Kindergärten und Volksschulen. Und zweitens, es gibt sehr wohl auch einen religiösen Hintergrund.

Wenn sich das mit dem Kopftuchverbot ausweitet, gibt es irgendwann auch ein Problem für die katholische Kirche, weiß Kardinal Christoph Schönborn und äußert sich daher skeptisch zu entsprechenden Überlegungen. Der Hinweis, dass es hier nicht um eine religiöse Frage gehe, sondern um Diskriminierungsverbot, wird ihn kaum beruhigen können. Im Ministerratsvortrag dazu ist nämlich sehr wohl ein Bezug auf religiöse Hintergründe enthalten. Demnach sollen „Symbole und Kleidungsstücke, die etwa bestimmte problematische politische, religiöse oder weltanschauliche Hintergründe haben, verboten werden“. Was auch insofern bemerkenswert ist, als damit ein Konflikt z.B. mit der Religionsfreiheit riskiert wird.

Alles in allem sollen das Kanzleramt, das Bildungs- und das Integrationsministerium ein Regelungswerk schaffen, das gewährleistet, „dass Bildung und Betreuung nur in jenen Kindergärten, elementarpädagogischen Einrichtungen und Schulen erfolgen darf, die im Einklang mit der grundlegenden österreichischen und europäischen Werte- und Gesellschaftsordnung agieren“. In diesem Sinne soll eben nicht nur das Kopftuch verboten werden, sondern viel mehr. Ausdrücklich untersagt werden soll – zum Teil ein weiteres Mal – „die Verwendung von folgenden demonstrativen Symbolen oder Kleidungsstücken bei Kindern“:

  • Symbole oder Kleidungsstücke, die eine Verbindung zu terroristischen Gruppierungen aufweisen,
  • Symbole oder Kleidungsstücke, die nach dem Bundesgesetz, mit dem die Verwendung von Symbolen der Gruppierung Islamischer Staat und anderer Gruppierungen verboten wird, BGBl. I Nr. 103/2014 untersagt sind,
  • Symbole oder Kleidungsstücke, die pornographische Inhalte darstellen,
  • Symbole oder Kleidungsstücke, die zur Verhüllung oder Verbergung des Körpers aufgrund des Geschlechts diskriminierend eingesetzt werden.

>> dieSubstanz.at zur Politik bekommen Sie auch per Mail. Damit Sie nichts verpassen >> Zum Newsletter

Könnte Sie auch interessieren

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner