Kinderbetreuung: Auf die Letzten warten?

-

ZAHLEN ZUM TAG. Der Kanzler will die Versorgungslücke schließen und erst dann über einen Rechtsanspruch reden. Ein Blick in die Länder zeigt, dass das noch dauern könnte.

Derzeit befinden sich drei von zehn unter 3-jährigen Kindern in Österreich in einer Betreuungseinrichtung. Im ORF-Sommergespräch gestand Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) eine Versorgungslücke ein und versprach, diese schließen zu wollen. Bis 2030 sollen dafür viereinhalb Milliarden Euro aufgewendet werden. Mit einem Rechtsanspruch will Nehammer noch warten. Beziehungsweise erst dann darüber reden, wenn genügend Angebote vorhanden sind.

Der Rat der EU hat die sogenannten Barcelona-Ziele im vergangenen Jahr erhöht. Bis 2030 soll demnach eine Betreuungsquote von 45 Prozent erreicht sein bei unter 3-Jährigen. In Österreich insgesamt beträgt sie derzeit knapp 30 Prozent. Erreicht werden die 45 Prozent in keinem Bundesland. Nach einer Annäherung hat sich Wien zuletzt wieder etwas entfernt davon, hält aber noch immer 42 Prozent.

Das ist die höchste Quote im Bundesländer-Vergleich. Am niedrigsten ist sie in Oberösterreich (20,9) und in der Steiermark (19,9 Prozent). Schaut man sich die Entwicklung seit 1995 an, fällt auf, dass die Ausweitung hier auch weniger schnell vorangeht als in anderen Bundesländern. Frei nach Nehammer könnte es also noch lange dauern, bis auch nur geredet wird über einen Rechtsanspruch.

Sehr steil sind die Kurven, die die Entwicklung der Betreuungsquote darstellen, in Salzburg (aktuell: 26 Prozent) und mehr noch in Vorarlberg: Zur Jahrtausendwende lag sie dort noch nahe null, jetzt beträgt sie 34,7 Prozent und ist damit die dritthöchste nach Wien und dem Burgenland (38,9 Prozent).

Die Quote sagt nichts über die Qualität der Elementarpädagogik aus. Auch Öffnungs- und Schließzeiten sind ihr nicht zu entnehmen.

dieSubstanz.at ist ausschließlich mit Ihrer Unterstützung möglich. Unterstützen Sie dieSubstanz.at gerade jetzt >

dieSubstanz.at – als Newsletter, regelmäßig, gratis

* erforderliche Angabe


Könnte Sie auch interessieren

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner