Kartellverbot: Verleger fordern Sonderbestimmung

BERICHT. VÖZ will verstärkte Zusammenarbeit von Verlagen im Anzeigengeschäft, bei Druck und Vertrieb ermöglichen. 

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BERICHT. VÖZ will verstärkte Zusammenarbeit von Verlagen im Anzeigengeschäft, bei Druck und Vertrieb ermöglichen.

Österreichs Verlegerverband VÖZ nimmt eine Stellungnahme zu einer geplanten Kartellrechtsänderung zum Anlass, Sonderbestimmungen fürs Verlagswesen zu fordern. Medienkonzentrationen sollen demnach ermöglicht werden – einzig der redaktionelle Bereich soll davon ausdrücklich ausgenommen bleiben.

Der VÖZ verweist auf eine Sonderbestimmung, die in Deutschland geplant sei. Demnach soll das Kartellverbot nicht gelten für „Vereinbarungen zwischen Zeitungs- oder Zeitschriftenverlagen über eine verlagswirtschaftliche Zusammenarbeit, soweit die Vereinbarung den Beteiligten ermöglicht, ihre wirtschaftliche Basis für den intermedialen Wettbewerb zu stärken.“ Eine „Zusammenarbeit im redaktionellen Bereich“ solle davon freilich ausgenommen ausgenommen bleiben; die Bildung von Kartellen soll hier also weiterhin verhindert werden.

Für seine Begründung übernimmt der VÖZ jene, die in Deutschland angeführt wird: „Der Rückgang insbesondere des Anzeigenaufkommens und der Werbeerlöse im Printbereich hält an, während Finanzierungsmodelle für Presseprodukte im Online-Bereich noch nicht durchgehend erfolgreich sind. Die erleichterten Möglichkeiten einer verlagswirtschaftlichen Zusammenarbeit sollen deshalb sowohl für den klassischen Printbereich als auch im Bereich der Internetpresse bestehen. Privilegiert werden soll eine Zusammenarbeit, die der Rationalisierung und Synergiegewinnung in der verlagswirtschaftlichen Tätigkeit dienen soll. Positive Änderungen erscheinen dabei insbesondere durch eine Zusammenarbeit im Anzeigen- und Werbegeschäft, beim Vertrieb, der Zustellung und der Herstellung von Zeitungen und Zeitschriften.“

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