Erbhof ÖSV

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ANALYSE. Präsident Schröcksnadel hat in einem Interview ganz offen über sein Amtsverständnis gesprochen.

„Und was ist mit Schröcksnadel?“, lautete der Titel einer Analyse auf diesem Blog, nachdem der Präsident des Österreichischen Skiverbandes (ÖSV), Peter Schröcksnadel, nach Auffliegen einer weiteren Dopingaffäre in seinem Verband vor drei Monaten wieder einmal nur ausgeteilt hatte. Die Frage nach der Verantwortung warfen damals auch die Lotterien auf, das ist ein wichtiger Player im Sport: „Die Übernahme von persönlicher Führungsverantwortung im ÖSV für das langjährige systematische Scheitern im Kampf gegen Doping ist geboten“, ließ Generaldirektor Alexander Labak in einer Aussendung wissen.

Peter Schröcksnadel fühlte sich nicht angesprochen. Im Gegenteil, seine persönliche Zukunft hat er nun in einem ORF-Interview offengelassen. Bis 2020 ist er gewählt. „Ich habe noch ein paar Dinge zu erledigen. Wir wollen die WM nach Saalbach bringen. Nach dieser Bewerbung wird die Entscheidung getroffen werden“, sagte Schröcksnadel. Ob Saalbach-Hinterglemm die WM 2025 bekommt, entscheidet sich im Mai 2020. „Bis dahin werden wir über das Thema nicht reden.“ Verstanden?!

Der Präsident soll unabhängig vom Vorstand sein und seine Entscheidungen frei treffen können, so Schröcksnadel.

Bemerkenswert ist das Amtsverständnis, das der Präsident durch nachfolgende Worte in dem Interview zum Ausdruck bringt und das ganz offensichtlich auch genau so praktiziert wird: „Was wir sicher wollen, ist, dass es ein Präsident wird, der wieder unabhängig ist wie ich, der keine Gage bekommt und daher unabhängig vom Vorstand und der Präsidentenkonferenz ist und seine Entscheidungen frei treffen kann.“

Damit kein Missverständnis entsteht: Es ist grundsätzlich Sache des ÖSV, sich einem Präsidenten unterzuordnen, dem nicht einmal der Vorstand etwas anschaffen kann. Im konkreten Fall gibt es jedoch auch eine politische Note: Der ÖSV wird mit Steuergeldern gefördert wie – laut „Kronen Zeitung“ – kein anderer Sport-Fachverband. Da sollten gewisse Mindeststandards in organisatorischer bzw. statutarischer Hinsicht in jedem Fall gewährleistet sein müssen.

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