Bei der falschen Partei

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BERICHT. Gleichbehandlungskommission des Bundes stellt immer wieder Diskriminierungen aufgrund der Weltanschauung fest. Sie gehen nicht nur von Schwarz-Türkisen aus.

Chats, die in den vergangenen Wochen und Monaten veröffentlicht wurden, erhärten den Eindruck, dass man in Österreich noch immer bei der richtigen Partei sein muss, um etwas werden zu können. Wobei das natürlich davon abhängt, wer die politische Führung bildet und ob man ihrem Einflussbereich unterliegt. Private Unternehmen sind wohl kaum betroffen davon. Beziehungsweise gar nicht.

Für Dienststellen des Bundes gibt es immerhin eine Gleichbehandlungskommission, an die sich Männer und Frauen wenden können, die der Überzeugung sind, bei Postenbesetzungen unter anderem aufgrund ihrer Weltanschauung benachteiligt worden zu sein. Die Kommission legt jährlich einen Bericht vor. Der aktuellste stammt aus dem Jahr 2020. Er dokumentiert behauptete Diskriminierungen, die zum Teil auch als solche bestätigt werden. Drei Beispiele.

Eine Antragstellerin berichtete, aufgrund ihrer Weltanschauung nur an die zweite Stelle eines Dreiervorschlags für die Leitung einer berufsbildenden höheren Schule gereiht worden zu sein. Sie habe ihren Verdacht damit begründet, „dass die erstgereihte Bewerberin X Personalvertreterin der Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG) sei und die im Auswahlverfahren maßgeblichen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sowie Personalvertreterinnen und Personalvertreter (PV) ebenfalls der ÖVP angehören bzw. dieser Partei nahestehen würden. Sie selbst sei weder Mitglied einer politischen Partei, noch für eine Partei in der Gewerkschaft oder der PV tätig. Es sei belegbar, dass sie für die Leitung der Schule X deutlich besser qualifiziert sei als ihre Mitbewerberin.“ Der zuständige Senat der Gleichbehandlungskommission bestätigte dies. Das Hauptargument des Landesschulrates für die Vorreihung der Mitbewerberin, nämlich deren Administratorentätigkeit, sei „sachlich nicht nachvollziehbar“ gewesen.

Eine Frau beschwerte sich, ihre Bewerbung für eine leitende Funktion in einer Landespolizeidirektion sei aufgrund ihrer Weltanschauung und ihres Alters nicht berücksichtigt worden. Laut Bericht der Gleichbehandlungskommission erklärte sie, „dass ihr schon vor der Planstellenbesetzung mitgeteilt worden sei, dass die Funktionäre der Fraktion Christlicher Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter (FCG) ihren Mitbewerber favorisieren“ würden. In der Organisation habe es zudem latent die Meinung gegeben, dass sie der Fraktion sozialdemokratischer GewerkschafterInnen (FSG) angehöre. Sie habe diese Tatsache nicht dementiert, jedoch klar kommuniziert, dass sie der FCG sicher nicht beitreten werde.

Der Senat stellte schlussendlich eine Diskriminierung aufgrund des Alters und der Weltanschauung fest: „Der Dienstgeber konnte weder im schriftlichen noch im mündlichen Vorbringen darlegen, dass er keine Kenntnis der Parteizugehörigkeit der Bewerberinnen gehabt hat und dass die Parteizugehörigkeit des Mitbewerbers bei der Personalentscheidung keine Rolle gespielt hat.“ Der Mitbewerber werde der ÖVP zugerechnet und sei daher aufgrund dieses Umstandes bevorzugt worden. Dafür spreche auch die rasche Planstellenbesetzung mit dem Mitbewerber vor dem Regierungswechsel 2017/2018, als das Innenressort an die Freiheitlichen wanderte.

Ein Mann wäre gerne Abteilungsleiter bei einer Landespolizeidirektion geworden. Auch er wurde vom Senat bestätigt. Behauptet hatte er unter anderem, aufgrund seiner Weltanschauung diskriminiert worden zu sein, „da er Mitglied der SPÖ gewesen sei und dieser politischen Partei noch heute zugeordnet werde“. Ein Mitbewerber sei „im direkten Umfeld des Bundesministers für Inneres (FPÖ)“ tätig gewesen und „eindeutig der FPÖ zugerechnet“ worden. Dieser sei denn auch zum Zug gekommen.

Der Senat bestätigte dies folgendermaßen: „Im Hinblick auf die Führungserfahrung ist bei dem Antragsteller ein deutlicher Vorsprung erkennbar, da dieser bereits einschlägige Führungserfahrungen sammelte, der Mitbewerber hingegen lediglich im Jahr … als stellvertretender BP‐Kommandant X die Dienst‐und Fachaufsicht innehatte. Die behauptete Diskriminierung aufgrund der Weltanschauung wurde seitens des Antragstellers glaubwürdig durch vorgebrachte Aussagen eines Funktionsträgers der LPD untermauert, der gegenüber A meinte, dass dieser keine Chance habe, da andere Personen gehandelt würden und er fix damit rechne, dass der Mitbewerber die Abteilungsleitung übernehme.“ Innenminister zu jener Zeit war Hebert Kickl (FPÖ).

Anmerkung: Auslassungen („…“) und Anonymisierungen („X“) sind auch im Bericht so enthalten bzw. aus dem Bericht übernommen.

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