Begrenztes Wahlrecht

ZAHLEN ZUM TAG. Bei der Nationalratswahl 2017 belief sich der Anteil der Wahlberechtigten in Wien auf gerade einmal 61,5 Prozent. 

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ZAHLEN ZUM TAG. Bei der Nationalratswahl 2017 belief sich der Anteil der Wahlberechtigten in Wien auf gerade einmal 61,5 Prozent. 

Vor 100 Jahren wurde das Frauenwahlrecht eingeführt, das Wahlrecht ist jedoch begrenzt geblieben: Kinder und Jugendliche unter 16 sowie nicht-österreichische Staatsbürger sind in der Regel nach wie vor davon ausgenommen. Das Ergebnis: Alles in allem waren zum Beispiel bei der Nationalratswahl 2017 nur knapp 73 Prozent der Wohnbevölkerung wahlberechtigt. Wobei die Unterschiede nach Bundesländern erheblich sind.

Das liegt auf der Hand: Wo die Anteile der Jungen und der Ausländer vergleichsweise niedrig sind, ist der Anteil der Wahlberechtigten an der Wohnbevölkerung hoch. Im Burgenland, in Kärnten und in der Steiermark hat er bei der Nationalratswahl knapp 80 Prozent betragen. Umgekehrt belief er sich in Wien auf gerade einmal 61,5 Prozent (gemessen am Bevölkerungsstand Juli 2017) und in Vorarlberg auf 69,9 Prozent. Kein Wunder: Hier sind die Anteile der Jungen und der Ausländer ungleich höher.

Alles in allem gab es laut Innenministerium 6,4 Millionen Wahlberechtigte. In Österreich lebten insgesamt jedoch 8,79 Millionen Frauen, Männer und Kinder. Knapp 2,4 Millionen durften also nicht wählen.

Bei der EU-Wahl ist das Wahlrecht für ab 16-Jährige etwas ausgeweitet. In diesem Fall steht es nicht nur österreichischen Staatsbürgern, sondern allen in der Wählerevidenz eingetragenen EU-Bürgern mit Hauptwohnsitz in Österreich zu.

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