ZAHLEN ZUM TAG. 48 Prozent der Einkommensteuern kommen vom obersten Zehntel. Es entspricht dem Leistungsfähigkeitsprinzip.
In einer Anfragebeantwortung zu Umverteilung und Einkommensentwicklung hat der Budgetdienst das Parlaments auch analysiert, wie sehr sich die bezahlten Abgaben nach Einkommensdezilen unterscheiden. Grundsätzlich gilt ja das Prinzip, dass alle so viel beitragen wie sie können. Zumindest bei den Einkommensteuern, also der Lohnsteuer für Unselbstständige und der Einkommensteuer für Selbstständige. Bei ihnen ist das am ehesten gegeben.
Laut Budgetdienst kommt mit 48 Prozent knapp die Hälfte des gesamten Einkommensteuer-Aufkommens vom obersten Zehntel der Einkommensbezieher. Schon beim zweitobersten Zehntel handelt es sich nur noch um 17 Prozent. Beim untersten Zehntel überwiegt hingegen die Negativsteuer, bekommt der Durchschnitt also sogar etwas ausbezahlt.
Weniger stark ausgeprägt ist das Leistungsfähigkeitsprinzip bei den Sozialversicherungsbeiträgen, bei denen es etwa eine Geringfügigkeitsgrenze gibt. Bei ihnen kommen vom obersten Zehntel 23 Prozent und vom untersten zwei Prozent.
Gar nicht vorhanden ist das Prinzip bei Konsumsteuern. Der Umsatzsteuer, die gut ein Drittel des gesamten Steueraufkommens ausmacht, ist für alle gleich hoch. Dass vom obersten Zehntel mit 15 Prozent trotzdem mehr kommt als vom untersten (sechs Prozent), hat damit zu tun, dass es mehr Geld zur Verfügung hat, um es in den Konsum zu stecken.