ZAHLEN ZUM TAG. Alles in allem kommen zwei Drittel durch Beiträge und ein Drittel durch Steuermittel zusammen.
Wenn es um Sozialausgaben geht, dann herrscht bisweilen ein gewisses Missverständnis vor: Unter anderem die Aufwendungen für Pensionen können demnach nicht mit anderen, wie jenen für die Mindestsicherung, verglichen werden, weil es sich um Versicherungsleistungen handle, die beitragsfinanziert seien. Das trifft jedoch nur bedingt zu, wie den Zahlen zu entnehmen ist, die die Statistik Austria gerade für das Jahr 2017 veröffentlicht hat.
Alles in allem werden Pensionsausgaben zu zwei Drittel durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge sowie einem Drittel durch Steuermittel finanziert. Wobei es naturgemäß einen Unterschied macht, wovon die Rede ist.
Die gesetzliche Pensionsversicherung ist zu gut drei Viertel beitragsfinanziert: 15,2 Milliarden Euro kommen von Arbeitgebern, 15 Milliarden von Arbeitnehmern (bzw. Selbstständigen und Pensionisten). Immerhin 8,8 Milliarden Euro kamen darüber hinaus jedoch aus dem Steuertopf, u.a. zur Finanzierung der Ausgleichszulagen, die ja nicht beitragsgedeckt sind.
Im öffentlichen Dienst sind die Verhältnisse umgekehrt: Von den knapp 11,9 Milliarden für Pensionen (bzw. Ruhebezügen) kamen hier nur 2,6 Milliarden von Dienstgebebern (Bund, Länder, Gemeinden) sowie 2,1 Milliarden Euro von den Dienstnehmern. 7,1 Milliarden Euro, also mehr als die Hälfte, flossen im vergangenen Jahr aus Steuermitteln zu.
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