Rechnungshof ortet wieder Fantasiemilliarden

BERICHT. Behauptete Einsparungen von fünf bis sechs Milliarden in Folge einer Änderung des Altlastensanierungsgesetz nicht nachvollziehbar. 

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BERICHT. Behauptete Einsparungen von fünf bis sechs Milliarden in Folge einer Änderung des Altlastensanierungsgesetz nicht nachvollziehbar.

Mit „Wirkungsorientierter Folgebabschätzung“ nimmt es die Bundesregierung bei ihren Reformvorhaben nicht so genau. Schon bei der Sozialversicherungsreform hat sich der Rechnungshof verwundert über die behaupteten Einsparungen in Höhe von einer Milliarde Euro gezeigt; dafür gebe es keinen Nachweis, die Darstellung der finanziellen Auswirkungen der Reform sei „ungenügend“, teilte er damals mit.

Ähnlich fällt nun eine Stellungnahme des Rechnungshofes zum Begutachtungsentwurf für eine Novelle des Altlastensanierungsgesetzes aus. Dabei geht es etwa um den Umgang mit Deponien. Verantwortlich dafür zeichnet Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP).

Zur Folgenabschätzung heißt es in den Unterlagen, die zur Bewältigung der Altlastenmaßnahmen bis 2050 erforderlichen Gesamtkosen würden „von bisher abgeschätzten rd. 10-12 Mrd. € auf rd. 5-6 Mrd. € reduziert werden“. Der Rechnungshof zeigt sich in seiner Stellungnahme verwundert darüber: „Die Folgenabschätzung enthält keine nachvollziehbare Herleitung der angeführten Beträge“, so das parlamentarische Kontrollorgan: „Diese sind weder zahlenmäßig belegt noch verbal nachvollziehbar dargestellt.“

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