BERICHT. Gut die Hälfte der Steuern bringen dem Finanzminister zusammengerecht gerade einmal 1,2 Prozent der Gesamteinnahmen. Wobei auch haarsträubende Fehlkalkulationen dahinter stecken.
Das Steuersystem sollte noch bei jeder Steuerreform durchforstet und vereinfacht werden. Dazu gekommen ist bisher nicht. Und auch mit dem 2016 wirksam werdenden Maßnahmenpaket wird wieder einmal eine Chance vertan. Also besteht das Steuersystem zu einem guten Teil auch in Zukunft aus Bagatellsteuern.
Die Statistik, die das Finanzministerium zum Budgetvollzug führt, weist insgesamt 33 Steuern und Abgaben aus. 65,696 Milliarden Euro sind durch sie im heurigen Jahr von Jänner bis Oktober zusammengekommen. Zum allergrößten Teil ist dies jedoch auf die Lohn- und die Umsatzsteuer zurückzuführen. Die Hälfte der übrigen Steuern bringt nämlich so gut wie nichts.
Die 15 „kleinsten“ Steuern und Abgaben ergaben eine Summe von 762,1 Millionen Euro. Das entspricht 1,2 Prozent der gesamten Steuereinnahmen, die das Finanzministerium verbuchte. Am wenigsten brachte die „Abgabe aus Zuwendungen“: 400.000 Euro. Wobei in ihrem Fall allerdings auch der Kreis der Steuerpflichtigen denkbar klein ist: Betroffen sind Parteien; sie müssen 15 Prozent der Zuwendungen, die sie von Interessensvertretern bekommen, abliefern.
Zwei Millionen Euro brachten die „Abgeltungssteuern aus internationalen Abkommen“. Das ist überraschend wenig, handelt es sich dabei doch um die Zahlungen, die die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein aufgrund bilateraler Abkommen für Steuerflüchtlinge aus Österreich leisten. Ursprünglich hatte die damalige Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) in einer entsprechenden Gesetzesvorlage angegeben, dass die Abgeltungssteuer allein aus der Schweiz eine Milliarde Euro 2013 und dann je 50 Millionen Euro in den Folgejahren bringen sollte. Weitere 500 Millionen Euro sollten aus Liechtenstein fließen. Davon ist man jedoch weit entfernt geblieben: In Summe flossen 2013 717,1 Millionen Euro, 2014 264,1 und heuer bisher überhaupt nur die erwähnten zwei Millionen Euro, alles in allem also gerade einmal 983,2 Millionen.
Vernachlässigbar, was den Gesamtertrag betrifft, ist auch die Bodenwertgabe: 4,3 Millionen Euro verzeichnete das Finanzministerium in den ersten zehn Monaten. Zurückzuführen ist das nicht zuletzt darauf, dass sie sich am überholten Einheitswert bemisst und nur für Grundstücke zu entrichten ist, die unbebaut sind, aber für Bauzwecke in Betracht kommen und deren Einheitswert im Übrigen mehr als 14.600 Euro beträgt. Was in der Praxis ganz offensichtlich nur selten vorkommt.