ANALYSE. Die Bundesregierung geht selbst von steigenden Auszahlungen aus. Wie sich da Entlastungen ohne weitere Maßnahmen ausgehen sollen, ist schleierhaft.
Die Bundesauszahlungen, die in der „Sozialrubrik“ ausgewiesen sind, entwickeln sich dynamisch, wie man so sagt. Laut Strategiebericht zum Finanzrahmen sollen sie von heuer 38,9 Milliarden Euro auf immerhin 45 Milliarden Euro bis zum Wahljahr 2022 steigen. Auch gemessen an den Gesamtauszahlungen ist das eine Zunahme – von ganzen drei Prozentpunkten auf 52,8 Prozent nämlich. Sprich: Zunehmend mehr als die Hälfte der Auszahlungen entfallen auf „Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie“ bzw. die Untergruppen, die in der Rubrik enthalten sind.
Die meisten Sozialausgaben beziehen sich auf die Altersversorgung: Der Zuschuss zur Pensionsversicherung soll von 9,9 auf 12,8 Milliarden Euro steigen, die Aufwendungen für die Beamtenpensionen wiederum von 9,1 auf 10,4 Milliarden Euro.
Das setzt die Regierung unter Druck. Besser gesagt: Sie setzt sich insofern extra unter Druck, als sie ja Steuern und Sozialversicherungsbeiträge reduzieren möchte. Das ist ohne weitere Maßnahmen schwierig bis unmöglich: Reduziert man zum Beispiel den Pensionsversicherungsbeitrag, wird der erwähnte Zuschuss zur Pensionsversicherung noch größer.
Bisherige Maßnahmen reichen hinten und vorne nicht aus: Die Indexierung der Familienbeihilfe reduziert die Auszahlungen in der „Sozialrubrik“ um 76,4 Millionen Euro. Das entspricht 0,2 Prozent. Die Mindestsicherungsreform wird möglicherweise gar keine Einsparungen bringen – und wenn, dann profitiert nicht der Bund davon; die Leistung fällt schließlich in die Zuständigkeit der Länder.
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