Solidarität endet an gewissen Ständegrenzen

BERICHT. „Institut für Höhere Studien“ kritisiert, dass die Sozialversicherungsreform nicht für einen Ausgleich zwischen Selbstständigen, Beamten und Privatangestellten genützt wird.

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BERICHT. „Institut für Höhere Studien“ kritisiert, dass die Sozialversicherungsreform nicht für einen Ausgleich zwischen Selbstständigen, Beamten und Privatangestellten genützt wird.

Das Sozialversicherungswesen wird auch in Zukunft nicht einheitlich, sondern ständisch organisiert sein. Das kritisiert das „Institut für Höhere Studien“ (IHS) in seiner schriftlichen Stellungnahme zum Reformentwurf.

Grundsätzlich begrüßt das Institut, dass die Struktur der Sozialversicherungsträger einfacher werden soll. Gleichzeitig bedauert es aber, dass es zu keiner Abkehr „von der berufsständischen Gliederung“ kommt: „Diese hat sich in den meisten europäischen Ländern aufgelöst. Dafür gibt es mehrere Gründe. Zum einen empfiehlt die WHO zurecht, Risiken und Einkommensgruppen möglichst zusammenzufassen, um eine Leistungsinanspruchnahme ausschließlich nach dem medizinischen Bedarf zu ermöglichen.“

„… ein wie international mittlerweile üblicher Ausgleich findet nicht statt.“ (IHS)

In Österreich dagegen werde es „weiter unterschiedliche Mittelausstattungen der einzelnen Krankenversicherungsträger geben, ebenso wie eine unterschiedliche Risikostruktur“, so das IHS: „Selbstständige, Beamte und Privatangestellte unterschieden sich systematisch in ihren Einkommen und Gesundheitsrisiken, ein wie international mittlerweile üblicher Ausgleich findet nicht statt.“

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