Schelling verteidigt Steuerprivileg für Hirscher, Fenninger und Co.

BERICHT. Sportler müssen nur 33 Prozent ihrer Einkünfte versteuern. Und das ist okay, meint der Finanzminister.

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BERICHT. Sportler müssen nur 33 Prozent ihrer Einkünfte versteuern. Und das ist okay, meint der Finanzminister. 

Erfolgreiche Sportler aus Österreich haben es gut. Auch wenn sie wie die Skiweltcup-Sieger Anna Fenninger und Marcel Hirscher ordentlich verdienen, müssen sie nur ein Drittel ihrer Einkünfte versteuern. Womit sie privilegiert sind. Doch Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) findet das okay.

Die Sonderregelung basiert auf dem sogenannten Sportlererlass. § 2 lautet: „Der Anteil der in Österreich zu versteuernden Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich Werbetätigkeit beträgt 33 % der insgesamt im Kalenderjahr erzielten Einkünfte.“ De facto gehen damit nur etwa 17 Prozent der gesamten Einnahmen an den Fiskus. Das ist extrem wenig. Bei sehr gut verdienenden Nicht-Sportlern ist es fast drei Mal so viel.

In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung verteidigt Finanzminister Schelling gegenüber dem NEOS-Abgeordneten Nikolaus Alm dieses Privileg: Man versuche damit, auch im Ausland erzielte Einkünfte zu berücksichtigen. Und da Österreich diese ansonsten „regelmäßig ohnehin nicht besteuern dürfte, stellt diese Vereinfachungsmaßnahme grundsätzlich keine ungerechtfertigte Begünstigung von Sportlern dar”.

Voraussetzung dafür, den Sportlererlass in Anspruch nehmen zu können, ist tatsächlich, dass der Betroffene seine Einkünfte vor allem im Ausland erzielt. Werbegelder ausgenommen, ist dies vor allem bei Skifahrern der Fall. Oder etwa bei Tennisspielern. Insgesamt haben laut Schelling im Jahr 2011 109 Frauen und Männer das Privileg in Anspruch genommen.

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