Reformstau bei den Ländern

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ANALYSE. Zum Auftakt der Verhandlungen über einen neuen Finanzausgleich: Was man sich beim bestehenden vorgenommen, aber nicht umgesetzt hat.

So ein Finanzausgleich ist kein Heuler. Dabei geht es um sehr viel, nämlich um die Aufteilung der Steuereinnahmen über den Bund an ihn selbst sowie an Länder und Gemeinden. Sie erhalten summa summarum gut ein Drittel, wollen künftig aber einen größeren Teil.

Warum eigentlich? Ihr Hinweis, dass sie mit stark steigenden Ausgaben (z.B. Pflege) konfrontiert seien, könnte genauso gut für den Bund angewendet werden (z.B. Pensionen).

Und überhaupt: Es gibt Missstände, die bei den Verhandlungen über den seit 2017 geltenden Finanzausgleich sogar angesprochen wurden; und zu denen es sogar Ankündigungen gab, die dann aber wieder vergessen wurden. Wie der Fiskalrat in einem Bericht festhält, wurde ein Bundesstaatsreform genauso vereinbart, wie ein Benchmarking-Modell zur Identifikation der Effizienz in staatlichen Aufgabenbereichen oder die Reform der Grundsteuer.

Außerdem: Seit Jahren taucht immer wieder die Forderung auf, die Länder mögen unpopuläre Steuergeschichten nicht allein dem Bund überlassen, sondern sich auch selbst darum kümmern. Als erster Schritt wurde 2017 vereinbart, den Wohnbauförderungsbeitrag als „ausschließliche Länderabgabe“ an sie zu übertragen. Ernst genommen wurde das nicht: Der Einfachheit halber blieb die Abwicklung beim Bund. Die Länder haben zwar die Möglichkeit, die Höhe ihren Ansprüchen anzupassen, davon hat bisher jedoch kein einziges Land Gebrauch gemacht.

Vorgenommen hätte man sich darüber hinaus noch viel mehr. Zum Beispiel Optionen für eine weitergehende „Verländerung“ der Steuerhoheit. Geprüft werden sollte eine solche ausdrücklich bei der Einkommensteuer (inklusive Lohnsteuer), der Körperschaftsteuer und der Motorbezogenen Versicherungssteuer, wie dem Paktum zu entnehmen ist. Ergebnis? Keines bvekannt.

Handlungsbedarf würde es auch bei den Förderungen geben. Daran erinnert der Fiskalrat ausdrücklich, nachdem zum Beispiel bei der Strompreisbremse sowohl der Bund als auch Länder wie das wahlkämpfende Niederösterreich ein und dasselbe auf Steuerzahlerkosten schon einmal doppelt machen. Zur Vermeidung solche Dinge könnte es helfen, nicht nur eine Transparenzdatenbank mit Zahlen zu füttern, sondern auch Analysen vorzunehmen sowie Schlussfolgerungen daraus abzuleiten, so der Fiskalrat.

Bei den Aufgaben ist vieles noch komplizierter. Beispiel Gesundheit: Länder sind (eher) für die Spitäler, Sozialversicherungen hingegen für den niedergelassenen Bereich zuständig, wo etwa die Hausärzte angesiedelt sind. Das hat zur Folge, dass beide Seiten bestrebt sind, Patienten aneinander abzuschieben. Dafür ist immerhin ein Lösungsansatz in Diskussion. Aber ein österreichischer: Es soll ein weiterer, nämlich ein dritter Bereich geschaffen werden, in dem etwa ambulante Dienste angeboten werden, und für den dann alle gemeinsam zuständig sind.

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