Pensionskosten: Um drei Milliarden verschätzt

BERICHT. Auf die Steuerreform wird eine Budgetsanierung folgen müssen: Vor allem bei der Altersversorgung herrscht Handlungsbedarf.

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BERICHT. Auf die Steuerreform wird eine Budgetsanierung folgen müssen: Vor allem bei der Altersversorgung herrscht Handlungsbedarf.

Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) ist mit immer mehr Baustellen konfrontiert. Die Steuerreform ist da wohl noch die einfachste, geht es doch nur darum, ein fixiertes Volumen (fünf Milliarden Euro) so zu verteilen, dass alle etwas davon haben und auch der Koalitionspartner mit dem Ergebnis leben kann; angesichts der Kompromissbereitschaft der SPÖ unter Bundeskanzler Werner Faymann dürfte das möglich sein. Viel mehr Kopfzerbrechen bereiten dürften Schelling die Ausgaben – vor allem für die Hypo Alpe Adria bzw. Heta sowie die Pensionen. Sie sind ganz offensichtlich nicht mehr ordentlich einschätzbar – und seigen wesentlich stärker als erwartet.

Allein 2014 lagen die Aufwendungen für die Altersversorgung um 770,6 Millionen Euro über dem Bundesvoranschlag, wie der Abschluss („Ergebnishaushalt“) zeigt: Der Zuschuss zur Pensionsversicherung stieg auf 10,19 Milliarden Euro – und damit um mehr als fünf Prozent stärker als ursprünglich ohnehin schon kalkuliert. Und bei den Beamtenpensionen lag man mit 8,96 Milliarden Euro um 3,2 Prozent über dem Sollwert.

Auch die weiteren Aussichten sind alles andere als erbaulich. Wie der Budgetdienst des Nationalrats soeben in einer Anfragebeantwortung an das Team Stronach dargelegt hat, ist der Bundeszuschuss zur Pensionsversicherung bis zum Ende der Legislaturperiode um weitere 1,9 Milliarden Euro höher als im Bundesfinanzrahmengesetz 2015 bis 2018 angesetzt. Berechnet hat dies die Pensionskommission im vergangenen November. Nicht darin enthalten sind die Aufwendungen für die Beamtenpensionen. Womit sich – inkl. 2014 – in Summe eine Lücke von gut und gerne drei Milliarden Euro auftun könnte. Zum Vergleich: Bei der Steuerreform wird über ein Volumen von fünf Milliarden Euro gesprochen.

Bemerkenswert ist diese Entwicklung in so ferne, als ja bereits Maßnahmen zur Anhebung des faktischen Pensionsalters gesetzt worden sind: Berücksichtigt man nur die Alterspensionen, ist das Antrittsalter 2014 gegenüber dem Vorjahr um immerhin fünfeinhalb Monate auf 61 Jahre und drei Monate gestiegen. Neuzugänge zur Invaliditätspension gingen deutlich zurück (viele der Betroffenen beziehen jetzt ein Rehabilitationsgeld, das nicht von der Pensionsversicherung getragen wird). Offensichtlich ist all das aber noch lange nicht ausreichend.

Die ÖVP hatte zur Gegenfinanzierung der Steuerreform eine Zeit lang vorgeschlagen, das Frauenpensionsalter an jenes der Männer (65) anzupassen. Damit würde wohl eine stattliche Summe zusammenkommen, doch der Verhandlungsvertreter der Partei, oö. Landeshauptmann Josef Pühringer, hat zuletzt erklärt, dass man diese Forderung vorerst nicht weiter verfolge. Sprich: Die Pensionsreform wird wohl ein eigenes Kapitel noch vor der nächsten Nationalratswahl (2018).

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