BERICHT. Für „erbrachte Leistungen“ ist ein Entgelt von rund 30 Millionen Euro im Jahr geplant.
Den Sozialversicherungsträgern soll die Beitragsprüfung entzogen werden; sie soll der Finanz übertragen werden, die ohnehin z.B. schon Steuerprüfungen vornimmt. Das ist quasi eine weitere Zusammenlegung, die parallel zu jener der Sozialversicherungsträger geplant ist. Aus derzeit 19 Prüfungsstellen soll eine einzige Prüfungsinstitution werden, wie es in den Erläuterungen heißt. Ziele: Effizienzsteigerung und mehr Rechtssicherheit für die Arbeitgeber.
Pikant: Während bei der Sozialversicherungsreform von ÖVP- und FPÖ-Vertretern behauptet wird, dass nur finanzielle Folgen für den Bund anzugehen seien (und daher nur 33 Millionen und nicht eine Milliarde Euro bis 2023 ausgewiesen würden), liegt beim Vorhaben zur Beitragsprüfung eine umfassende Darstellung der Auswirkungen auch auf „andere öffentliche Haushalte“ vor. Vorweg: Länder und Gemeinden haben nichts zu befürchten. Sehr wohl aber die Sozialversicherungen.
Mit der Zusammenlegung der Beitragsprüfungen geht eine Reihe von Transaktionen einher, wie den Erläuterungen zu entnehmen ist. Zitat: „Im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen sind aufgrund der Einrichtung der neuen Organisationseinheit „Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge (PLAB)“ Auszahlungen für die Einrichtung der Prüfungsbehörde (Informationsveranstaltungen und Teambuilding für die Prüferinnen und Prüfer, verstärkte gemeinsame Ausbildung, Vereinheitlichung der Ausstattung, etc.) erforderlich. Des Weiteren sind für die Personalkosten der betroffenen Bediensteten der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) vom Bund Refundierungsleistungen an die ÖGK zu leisten. Demgegenüber hat die ÖGK dem BMF gemäß § 64 BHG 2013 in Verbindung mit § 22 Bundesgesetz über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge (PLABG) für erbrachte Leistungen (Prüfergebnis) ein Entgelt zu entrichten.“ Konkret soll es sich um rund 30 Millionen Euro im Jahr handeln.
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