Land Steiermark: Familienbonus vergrößert Kluft

BERICHT. Geringverdienende würden kaum bis gar nicht von der Leistung profitieren, kritisiert die schwarz-rote Landesregierung.

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BERICHT. Geringverdienende würden kaum bis gar nicht von der Leistung profitieren, kritisiert die schwarz-rote Landesregierung.

Der Familienbonus soll die Steuerlast von Eltern um 1500 Euro pro Kind und Jahr reduzieren. Sprich: Sie müssen entsprechend viel verdienen, um voll davon profitieren zu können. Das ist ein Problem, meint das Land Steiermark in einer Stellungnahme, die nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens eingelangt ist.

„Auch wenn die neue Regelung viele positive Aspekte mit sich bringt, so ist zu befürchten, dass sich durch die Einführung des Familienbonus Plus die Kluft in der Gesellschaft zwischen gutverdienenden und sozial benachteiligten Familien vergrößern wird“, so die Landesregierung. Sie stützt sich dabei auf eine Berechnung der Innsbrucker Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung (GAW). Demnach sollen mittlere Einkommen am stärksten vom Familienbonus profitieren, „es soll auf diese 30 Prozent der österreichischen Familien 45 Prozent der Entlastung fallen. Die untersten 30 Prozent der Familien sollen nur 17 Prozent der gesamten Entlastung erhalten, die oberen 40 Prozent rund 39 Prozent der Gesamtsumme“.

„Demnach gehen gerade die besonders armutsgefährdeten Familien gänzlich leer aus.“  (Land Steiermark)

Im Klartext bedeutet das nach Ansicht der steirischen Landesregierung dies: „Gutverdienende Familien sollen bis zu sechsmal so viel Geld pro Kind wie geringverdienende Alleinerziehende oder Alleinverdienende, die Anspruch auf den Kindermehrbetrag haben, erhalten. Von einer Familienleistung, die dem Namen Familienbonus trägt, sollte man erwarten dürfen, oder soll man erwarten dürfen, dass sie für alle Familien in Österreich einen Vorteil bringt“.

Ein weiteres Problem sei folgendes: „Laut Entwurf sollen den Kindermehrbetrag nur geringverdienende berufstätige Eltern erhalten. Er soll aber nicht zustehen, wenn ganzjährig steuerfreie Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe oder Leistungen aus der Grundsicherung und Mindestsicherung entsprechend den landesgesetzlichen Regelungen bezogen werden. Demnach gehen gerade die besonders armutsgefährdeten Familien, die eine finanzielle Unterstützung dringend brauchen würden, laut den geplanten Regelungen gänzlich leer aus.“ 

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