Kleine Steuererhöhung, die auch Ländern etwas bringt

BERICHT. Reduktion des Kinderabsetzbetrages bringt allen Gebietskörperschaften etwas mehr Geld, so der Rechnungshof.

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BERICHT. Reduktion des Kinderabsetzbetrages bringt allen Gebietskörperschaften etwas mehr Geld, so der Rechnungshof. 

Das Steuer- und Abgabensystem ist so kompliziert, dass jede Maßnahme eine mehr oder weniger unerwünschte Nebenwirkung haben kann. Beispiel 1: Die Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages führt dazu, dass das Lohnsteueraufkommen etwas steigt (siehe Bericht Weniger Beiträge, mehr Steuern). Jetzt wird dank einer Stellungnahme von Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker ein zweites Beispiel deutlich, bei dem das noch naheliegender ist: Auch die Reduktion des Kinderabsetzbetrages erhöht das Steueraufkommen jener, die davon betroffen sind.

„Es ist daher davon auszugehen, dass die geplanten Maßnahmen die Erträge sämtlicher Gebietskörperschaften beeinflussen werden.“ (Rechnungshof)

Die Regierung möchte die Familienbeihilfe sowie den Kinderabsetzbetrag für im Ausland lebende Kinder indexieren; also an die dortigen Lebensverhältnisse anpassen. Womit es im Falle Bulgariens zum Beispiels zu einer Halbierung kommen könnte. Laut Begutachtungsentwurf soll das zu Einsparungen in Höhe von 114 Millionen Euro pro Jahr führen.

Verwundert zeigt sich Kraker in ihrer Stellungnahme dazu jedoch darüber, „dass sich aus dem Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger“ ergeben solle. Das ist nicht korrekt: Der Kinderabsetzbetrag schmälert die Einkommensteuer. Anders ausgedrückt: Ist er geringer, ist das Steueraufkommen größer.

Die Einkommensteuer wird „nach einem festgelegten Schlüssel auf Bund, Länder und Gemeinden“ aufgeteilt, wie Kraker erinnert: „Es ist daher davon auszugehen, dass die geplanten Maßnahmen die Erträge sämtlicher Gebietskörperschaften beeinflussen werden.“

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