Gewichtige Bagatellsteuern

ANALYSE. Die Regierung hat sich eine Bereinigung vorgenommen. Das ist alles andere als eine bedeutungslose Angelegenheit.

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ANALYSE. Die Regierung hat sich eine Bereinigung vorgenommen. Das ist alles andere als eine bedeutungslose Angelegenheit.

Sie tragen nicht viel zum gesamten Steueraufkommen von mehr als 85 Milliarden Euro bei, sorgen für einen gewissen Verwaltungsaufwand und sind doch nicht ganz bedeutungslos. Die Rede ist von Bagatellsteuern. Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, sie zu durchforsten: „Evaluierung der Auswirkungen und Verwaltungskosten aller Bagatellsteuern (z.B.: Schaumweinsteuer) mit dem Ziel einer signifikanten Reduktion“, heißt es im Steuerreform-Kapitel des schwarz-blauen Arbeitsübereinkommens.

Die „größte“ Bagatellsteuer ist die „Abgabe von Zuwendungen“. Sie hatte 2017 ein Aufkommen von 0,1 Millionen Euro. Einfach so verzichtbar ist sie jedoch nicht: Sie muss von Parteien auf Zuwendungen entrichtet werden, die sie von „Berufs- und Wirtschaftsverbänden und anderen Interessenvertretungen mit freiwilliger Mitgliedschaft“ erhalten; dazu zählen der Gewerkschaftsbund oder die Industriellenvereinigung.

Weil diese Zuwendungen ansonsten nicht veröffentlicht werden müssen, würde eine Abschaffung dieser Abgabe bedeuten, dass nicht einmal ein bisschen etwas über sie bekannt wird. Zumal sie 15 Prozent beträgt, ist so zumindest das Gesamtvolumen abschätzbar. Andererseits: Die sauberste Lösung wäre wohl, diese Zuwendungen wie Spenden transparent zu machen; dann wäre die Abgabe, die ohnehin so gut wie nichts bringt, verzichtbar.

Zu den Bagatellsteuern zählen auch die Bodenwertabgabe (5,7 Millionen Euro), die Stiftungseingangssteuer (16,3 Millionen Euro), der Kunstförderungsbeitrag (18,1 Millionen Euro) und die Schaumweinsteuer mit 22,6 Millionen Euro.

Viele könnten wohl nur im Zuge einer Steuerstrukturreform gestrichen werden. Wie das IHS in einem Papier zur Reform andeutet, wäre es in Österreich naheliegend, den Faktur Arbeit stärker zu entlasten und das zum Teil über höhere Konsumsteuern auf Tabak, Alkohol und Energie zu finanzieren. Damit würden Lenkungseffekte einhergehen. Diese Steuern seien im internationalen Vergleich nämlich „niedrig“. Im Falle der Schaumweinsteuer würde das bedeuten, sie auslaufen zu lassen und die ohnehin auch bestehende Alkoholsteuer extra anzuheben. Allein: Populär ist das nicht. Und daher auch nicht zu erwarten. So hat die FPÖ bereits dafür gesorgt, dass eine ursprünglich für Jänner 2019 vorgesehene Tabaksteuererhöhung ausgefallen ist.

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