BERICHT. Maßnahmen zur „raschen Integration der Asylberechtigten nur teilweise umgesetzt“.
Der frühere Staatsschuldenausschuss und nunmehrige Fiskalrat hat eine neue Kostenabschätzung für Flüchtlinge und Asylberechtigte erstellt. Ergebnis: Wurden 2015 1,2 Milliarden Euro aufgewendet, so sind es im heurigen und im vergangenen Jahr jeweils 2,4 Milliarden Euro und werden es 2018 2,7 Milliarden Euro sein.
Wobei sich die Aufteilung aus nachvollziehbaren Gründen verschieben wird: Die Bedeutung der Grundversorgung geht zurück, jene der Bedarfsorientierten Mindestsicherung nimmt zu; sie wird erst anerkannten Asylberechtigten gewährt. Bei der Mindestsicherung erwartet der Fiskalrat für das kommende Jahr eine Summe von 900 Millionen Euro.
Die Gesamtkosten müssten nicht so hoch werden. Das macht der Fiskalrat deutlich. In seinem Bericht weist er auf Versäumnisse der Politik hin. Wörtlich schreibt er: „Es ist hervorzuheben, dass Bestrebungen zur möglichst raschen Integration der Asylberechtigten (z. B. durch Schulungen, Erleichterungen des Arbeitsmarktzugangs, verstärkte Anreize zur Integration, österreichweite einheitliche Standards bei der Mindestsicherung und Integrationsoffensiven) die diesbezüglichen Gesamtkosten des Staates senken könnten und solche Maßnahmenpakete bislang nur teilweise umgesetzt wurden.“
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