Entlastung: Vorrang für Raucher

ANALYSE. Lohnsteuerpflichtigen werden mit der kalten Progression nach wie vor automatische Belastungen zugemutet.

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ANALYSE. Lohnsteuerpflichtigen werden mit der kalten Progression nach wie vor automatische Belastungen zugemutet.

Die Bundesregierung will ernst machen damit, keine neuen Belastungen zuzulassen und darüber hinaus vielmehr Entlastungen vorzunehmen. Der Familienbonus ist ein Beispiel dafür. Oder die Streichung und Senkung der Arbeitslosenversicherung für Bezieher kleiner Einkommen. Dabei gibt es wie berichtet allerdings schon einen unangenehmen Nebeneffekt: Weil für die Steuerbemessung mehr übrig bleibt, wird das Lohnsteueraufkommen zunehmen; leicht, aber doch.

Jetzt ist bekannt geworden, dass die automatische Erhöhung der Tabaksteuer auslaufen soll. 30 Millionen Euro an zusätzlicher Belastung pro Jahr soll damit wegfallen. Das Signal ist jedoch verhängnisvoll: Soll am Ende keine Raucherbevorzugung stehen, sind umgehend zwei weitere Maßnahmen nötig:

  • Das Gebührengesetz gehört geändert. Damit der Finanzminister nicht einmal in Versuchung gerät, „Gebühren einmal jährlich im Verordnungsweg zu erhöhen“. Auf diese Inflationsanpassung haben die Vorgänger von Hartwig Löger (ÖVP) in der Vergangenheit zwar regelmäßig verzichtet; die Möglichkeit dazu besteht aber nach wie vor.
  • Viel schwerwiegende ist freilich die automatische Lohnsteuererhöhung, die jedes Jahr über die kalte Progression tatsächlich erfolgt. Sie kostet die Steuerzahler gut und gerne 400 Millionen Euro im Jahr. Zu einer Abschaffung der kalten Progression haben ÖVP und FPÖ bisher lediglich angekündigt, sie zu prüfen.

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