Einfach irgendwie weiter

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BERICHT. Während Bund und Länder über einen neuen Finanzausgleich verhandeln, erinnert die Europäische Kommission an bekannte Unzulänglichkeiten.

Und jährlich grüßt das Murmeltier: In den länderspezifischen Reformempfehlungen der Europäischen Kommission seien die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden „regelmäßig“ enthalten und das sei auch heuer der Fall, berichtet der Budgetdienst des Parlaments. Gefragt wären eine Vereinfachung der Geldflüsse, eine Förderung der regionalen Steuerautonomie sowie erhöhte Transparenz und Koordinierung.

Indirekt ist das ein Stück weit auch Budgetunterlagen des Finanzministeriums für 2023 zu entnehmen. Darin heißt es wörtlich: „Die Gebietskörperschaften in Österreich sind durch vielfältige Zahlungsströme miteinander verbunden. Im Jahr 2023 werden rd. 48,0 Mrd. € vom Bund an Länder und Gemeinden und 0,06 Mrd. € in die entgegengesetzte Richtung fließen. Die Zahlungen des Bundes erreichen 10,6% des BIP. Die einseitige Richtung dieser Zahlungsströme – hauptsächlich vom Bund an die Länder und die Gemeinden – ist wesentlich dadurch bestimmt, dass die Abgaben überwiegend beim Bund eingehoben werden.“

Der Bund trägt die Last und darf sich, salopp formuliert, unbeliebt machen. Soweit ist er also quasi der Dumme. Das größere Problem ist, dass Einnahmen- und Ausgabenverantwortung nicht deckungsgleich sind – und dass es bei diesem Missstand bleiben dürfte. Im Regierungsprogramm ist zwar die „Prüfung einer Stärkung der Steuerautonomie für Länder und Gemeinden“ angekündigt, Ergebnisse sind jedoch nie bekannt geworden und Bund, Länder und Gemeinden finalisieren bereits die Verhandlungen über einen neuen Finanzausgleich, der ab dem kommenden Jahr gelten soll.

Länder und Gemeinden fordern einen größeren Anteil am Steuerkuchen. Derzeit geht ein Drittel an sie – und noch mehr: Es gibt etwa Zuschüsse für die Pflege, für Spitäler sowie Bildung. Konkret: Heuer überweist der Bund laut Voranschlag den Ländern allein fünf Milliarden Euro unter dem Titel „Kostenersatz für Landeslehrerinnen und Landeslehrer“, 247,5 Millionen Euro für Elementarpädagogik und 94,8 Millionen Euro für schulische Tagesbetreuung.

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