Beamtenpensionen: Wer länger arbeitet, bekommt weniger

BERICHT. Bundeskanzler Werner Faymann bestätigt „Nebenwirkung“ einer Reform: Lehrer verliert 600 Euro im Jahr.

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BERICHT. Bundeskanzler Werner Faymann bestätigt „Nebenwirkung“ einer Reform: Lehrer verliert 600 Euro im Jahr.

Bei den Pensionen sinkt die Nettoersatzrate, gemessen am letzten Aktivgehalt gibt’s also immer weniger Geld. Grund dafür ist u.a. die Ausweitung des Durchrechnungszeitraumes. Ein 64-jähriger Lehrer eines Innsbrucker Gymnasiums hat gerade denkbar schlechte Erfahrungen damit gemacht, wie der Grünen-Abgeordnete Georg Willi in einer parlamentarischen Anfrage erläutert: Er hat sich dafür entschieden, ein paar Monate länger zu arbeiten; sein Ruhebezug wird aufgrund dessen jedoch um rund 600 Euro im Jahr niedriger ausfallen. Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) bestätigt das entsprechende Problem in seiner Beantwortung, teilt jedoch mit, dass keine Änderung geplant sei.

Der Lehrer hätte laut Willi mit 1. Dezember 2014 in den Ruhestand gehen können: „Er hat das nicht getan, weil er sehr gerne Lehre ist; um nicht während des Schuljahres einen Lehrerwechsel zu verursachen; und weil das politische Credo immer lautet, die ÖsterreicherInnen sollten doch länger arbeiten und würden dann auch mehr Pensionen bekommen.“ Was der Pädagoge nicht bedacht hat: Mit jedem Jahreswechsel verschlechtert sich die Berechnungsgrundlage für Ruhebezüge. Grund dafür ist, dass der sogenannte Durchrechnungszeitraum für Beamte um jeweils 22 Monate steigt. Bei dem Lehrer heißt das: Bei einem Ruhestandsantritt im vergangenen Dezember hätte er 4829 Euro brutto bekommen; mit 1. März nun aber nur noch 4780 Euro.

Ursprünglich war bei den Beamten der Letztbezug ausschlaggebend für die Höhe des Ruhebezugs. Schritt für Schritt wird nun jedoch ein immer längerer Durchrechnungszeitraum herangezogen. 2028 werden die 40 Jahre mit den höchsten Bezügen genommen. Weil der Durchschnittswert naturgemäß unter dem Niveau des Letztbezugs liegt, führt das zu Verlusten.

Das Phänomen gibt es auch bei ASVG-Versicherten. Dort fällt es aber weniger deutlich aus, weil es immer schon einen Durchrechnungszeitraum gegeben hat, und die 40 Jahre 2028 schon mit einer Ausweitung um zwölf Monate mit jedem 1. Jänner erreicht sind.

Der AHS-Lehrer aus Tirol wird die Verluste hinnehmen müssen. Eine Änderung ist laut Faymann nicht geplant: „Derzeit ist nicht angedacht, die Pensionsreform bei den BundesbeamtInnen wieder teilweise zurückzunehmen und längere Übergangszeiträume zu schaffen.“ Eine Folge davon ist freilich, dass Beamte vorzugsweise in der zweiten Jahreshälfte in den Ruhestand geben; 2012 bis 2014 waren es laut Faymann durchschnittlich drei Viertel. Die anderen nahmen Kürzungen in Kauf.

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