Asyl: Von wegen Arbeitspflicht

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ANALYSE. ÖVP-Innenminister Karner und schwarz-türkise Länder betreiben Symbolpolitik auf Kosten von Menschen, die sich schwer wehren können. Recht setzt ihnen dabei jedoch Grenzen.

Die Sache würde sich sehr einfach lösen lassen. Man müsste nicht von einer Arbeitspflicht für Asylwerber reden und damit Vorurteile bedienen, wonach sie nur herumhängen würden bzw. so gar nicht bereit seien, fleißig zu sein. Man könnte schlicht und ergreifend Artikel 15 der Europäischen Aufnahmerichtlinie entsprechen und dafür Sorge tragen, dass die Antragsteller Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten; und zwar am besten uneingeschränkt. Aber das will man nicht, um weiterhin suggerieren zu können, dass diese Leute faul seien, ja ausschließlich in „unser“ Sozialsystem zuwandern wollten: Es entspricht rechtspopulistischer Politik.

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) und die Vertreter ÖVP-geführter Bundesländer, von Vorarlberg bis Niederösterreich, reden sich mit der Ankündigung, eine Arbeitspflicht einzuführen, im Übrigen in einen Strudel hinein. Erstens: Es soll, wenn sich Asylwerber weigern, gemeinnützigen Tätigkeiten nachzukommen, das Taschengeld von derzeit 40 Euro pro Monat um bis zur Hälfte gekürzt werden. Oder es soll – zum Beispiel – von Essensgutescheinen auf Sachleistungen umgestellt werden können.

Indirekt kommt dadurch schon zum Ausdruck, dass es Grenzen gibt. Sie ergeben sich ebenfalls aus der Aufnahmerichtline: Artikel 17 verpflichtet Mitgliedstaaten zu materiellen Leistungen, die den Lebensunterhalt sowie den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit von Antragstellern gewährleisten.

Zweitens: Kürzungen darf es nur unter bestimmten Umständen geben. Sie sind in Artikel 20 angeführt. Die Verweigerung einer Arbeitspflicht zählt nicht dazu. Und selbst wenn sie es tun würde: Entscheidungen über Leistungskürzungen müssten im Einzelfall „objektiv und unparteiisch getroffen und begründet werden“. De facto also durch ein Gericht. Vor allem aber: Es müsste „in jedem Fall“ „ein würdiger Lebensstandard“ gewährleistet bleiben. Das gilt auch für Österreich.

Alles in allem könnte die schwarz-türkise Symbolpolitik im Lichte der Aufnahmerichtlinie sogar nach hinten losgehen: Sollte es zu Kürzungen kommen, stellen diese eine regelrechte Einladung dar, ausjudizieren zu lassen, wie sehr Leistungen überhaupt noch verpflichtenden Mindeststandards entsprechen. Es wäre spannend, wie das ausgehen würde.

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