Asyl in Österreich: Viel Gnade, wenig Recht

KOMMENTAR. Mit Flüchtlingsrechten hat man es nie genau genommen. Rufe nach einer zeitlichen Beschränkung oder Ausnahmebestimmungen können daher nicht weiter überraschen.

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KOMMENTAR. Mit Flüchtlingsrechten hat man es nie genau genommen. Rufe nach einer zeitlichen Beschränkung oder Ausnahmebestimmungen können daher nicht weiter überraschen.

Eigentlich müsste man sich ja nur an den Buchstaben der Genfer Flüchtlingskonvention und an ihrer Auslegung orientieren, schon würden sich viele Diskussionen erübrigen; über eine „Trennung von Kriegs- und Wirtschaftsflüchtlingen“ (Burgenlands LH Hans Niessl, SPÖ) beispielsweise; ober über sogenannte Obergrenzen; oder über eine zeitliche Beschränkung oder überhaupt Ausnahmen davon.

Doch in Österreich hat man es mit der Genfer Flüchtlingskonvention nie genau genommen. Allzu schlampig ist der Umgang damit: Asylverfahren können schon einmal so lange dauern, dass sie gleich in eine Einbürgerung übergehen müssten. Zurückweisungen, die möglich wären, sind noch immer nicht die Regel. Also wird Asyl gerne mit Zuwanderung vermischt. Womit sich Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) genötigt sieht, zu fordern, wer sich gut einlebe, solle jedenfalls bleiben dürfen. Dabei hat das eine mit dem anderen absolut nichts zu tun.

Asyl ist etwas ganz anderes. Eine Verpflichtung für alle Rechtsstaaten nämlich, Menschen aus Ländern zu schützen, in denen sie Unrecht ausgesetzt sind, die von einer Einschränkung fundamentaler Freiheiten (wie die der Rede oder der Religionsausübung) bis hin zu größter Lebensgefahr in diesem Zusammenhang reicht.

Insofern würde ein ordentlicher Vollzug der Genfer Flüchtlingskonvention viele Debatten erübrigen. Wer die Voraussetzungen auf Asyl erfüllt, hat Asyl zu bekommen. Und Punkt. Da stellt sich die Frage nicht, ob jemand aus „wirtschaftlichen“ Gründen geflohen ist oder nicht. Entscheidend ist: Ist er verfolgt worden, sodass er geschützt werden muss, oder nicht? Und damit basta.

 Selbst Menschen aus Syrien, die vor islamistischem Terror oder dem Assad-Regime fliehen mussten, könnten sich nicht mehr sicher sein.

Weil man es damit aber nie so genau genommen hat, ist das Asylrecht verschlampt worden. Selbst Menschen aus Syrien, die vor islamistischem Terror oder dem Assad-Regime fliehen mussten, können sich nicht mehr sicher sein: Wird die Alpenrepublik über kurz oder lang alle Flüchtlinge abweisen? Wird das Recht dann einfach begrenzt? Dass so etwas nicht einmal die Wiener Grünen-Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou in einem – laut „Standard“ – autorisierten Interview unmissverständlich zurückweisen konnte, zeigt, wie verkommen die Rechtskultur ist.

Allzu sehr ist Asyl ein Gnadenakt, der willkürlich gesetzt wird. Dabei wäre die Genfer Flüchtlingskonvention so klar. Auch übrigens, was die Pflichten von Flüchtlingen betrifft: Sie haben „die Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften sowie die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung getroffenen Maßnahmen zu beachten“. Verstöße könnten im Fall der Fälle geahndet werden. Womit sich selbst diese Diskussion erübrigen würde.

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