ZAHLEN ZUM TAG. 732 im vergangenen Jahr. Russische Staatsbürger am stärksten betroffen.
Asyl kann nicht nur gewährt, sondern auch aberkannt werden. Das zeigt eine parlamentarische Anfragebeantwortung von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ). Die Aberkennungen haben sich demnach vervielfacht. Russische Staatsbürger sind am stärksten betroffen.
2015 hatte es 82 Asyl-Aberkennungen gegeben, 2016 waren es 124 und 2017 325. Im vergangenen Jahr kam es zu einer weiteren Verdoppelung auf 732, wie der Anfragebeantwortung zu entnehmen ist. Bemerkenswert: Bei den 732 Aberkennungen 2018 waren Russen mit Abstand am stärksten betroffen; auf sie entfielen 295. Syrer folgten mit 127, Afghanen mit 82.
Zuletzt noch stärker gestiegen ist die Zahl der Aberkennung des Subsidiären Schutzes – von 175 im Jahr 2017 auf 908 nämlich. In diesem Fall waren Afghanen mit mehr als der Hälfte (517) am stärksten betroffen.
Die Einleitung eines Aberkennungsverfahrens sei von Hinweisen auf einen Aberkennungsgrund abhängig, erläutert Kickl: „Dazu zählen zum Beispiel ein Strafurteil oder ein Hinweis bezüglich der Reise eines Asylberechtigten in seinen Herkunftsstaat. Anzumerken ist, dass die Einleitung eines Aberkennungsverfahrens bei Vorliegen der genannten Hinweise gesetzlich verpflichtend ist.“
Weitere Aberkennungen werden wohl folgen: 2018 sind laut Kickl 5991 Verfahren eingeleitet worden. 1825 davon gegen Afghanen, 1287 gegen Russen und 961 gegen syrische Staatsbürger.
>> dieSubstanz.at zur Politik bekommen Sie auch per Mail. Regelmäßig. Gratis >> Zum Newsletter