Verhängnisvolle 37.500

ANALYSE. Mit der Festlegung auf eine Zahl torpediert der Bundeskanzler die Asylnotverordnung. Doch auch der Innenminister, der das vermeidet, hat ein Problem, nämlich einen Argumentationsnotstand. So wird die Verordnung jedenfalls nur schwer zu halten sein.

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ANALYSE. Mit der Festlegung auf eine Zahl torpediert der Bundeskanzler die Asylnotverordnung. Doch auch der Innenminister, der das vermeidet, hat ein Problem, nämlich einen Argumentationsnotstand. So wird die Verordnung jedenfalls nur schwer zu halten sein.

Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) kann man zugutehalten, dass er damals noch nicht in der Politik war. Seine Forderung, dass die Asylnotverordnung nicht vor Erreichen der ominösen Obergrenze von 37.500 Asylverfahren im heurigen Jahr in Kraft treten solle, ist jedoch bemerkenswert. Denn im Gutachten, dass der Europarechtler Walter Obwexer und der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk im Auftrag der Regierung erstellt und am 29. März vorgelegt haben, steht ausdrücklich, dass eine solche Zahl besser nicht zur Entscheidungsgrundlage gemacht werden sollte; denn dann wäre die Sache kaum noch haltbar.

Wörtlich schrieben sie: „Die Festlegung eines Richtwerts („Obergrenze“) in Form einer zahlenmäßig bestimmten Höchstgrenze, bei deren Überschreitung die Möglichkeit, eine Verletzung von Grundrechten vorzubringen und darüber im Einzelfall eine nachprüfbare Entscheidung zu erhalten, ausschließlich aus dem Grunde der Überschreitung dieser Zahl unbedingt ausgeschlossen wäre, stünde mit geltendem österreichischem Verfassungsrecht nicht im Einklang.“

Doch das Regierungsproblem mit der Notverordnung geht noch weiter: Es geht um nichts anderes als eine Einschränkung von Grundrechten. Eine solche ist nur unter gewissen Umständen und vor allem gut argumentiert möglich. Auf gut Österreichisch hat man solche Dinge in der Vergangenheit vielleicht irgendwie drehen können. Diese Zeiten sind jedoch vorbei.

Im Zentrum steht insbesondere die Europäische Grundrechtecharta. Und sie hat laut einem VfGH-Erkenntnis auch hierzulande Verfassungsrang. Darüber wacht letzten Endes aber nicht Gerhart Holzinger mit seinen Kollegen, sondern der Europäische Gerichtshof, der da noch dazu besonders streng ist.

Die Grundrechtscharta verbrieft ein Recht auf Asyl und einen Schutz bei Abschiebungen. Einschränkungen sind nur möglich, „wenn sie erforderlich sind und den von der Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen“. Soll heißen: Sie sind denkbar, müssen aber gut begründet sein.

Die Obergrenze von 37.500 ist kein Argument. Und auch wenn sich Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) im Unterschied zum Kanzler hütet, die Zahl in den Mund zu nehmen, so kann auch er sie nicht mehr aus der Notverordnungsgenese tilgen; sie bleibt ein fixer Bestandteil davon.

„Tatsächlich lässt sich aber aus den Daten nur schwer herauslesen, ob es durch die Flüchtlingskrise zu mehr Kriminalität im Land kommt.“

Sobotkas Argumentationslinie ist auch abgesehen davon nicht viel erfolgversprechender. Aus seinem Ressort kommt insbesondere der Verweis auf die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aufgrund einer entsprechenden Kriminalitätsentwicklung. Wobei er ein Glaubwürdigkeitsproblem hat: Erst im Frühjahr hat sein Ressort genau diese Entwicklung relativiert, wie die „Wiener Zeitung“ ausführlich erläuterte: „Wie es um die Sicherheit in Österreich bestellt ist, wird jedes Jahr in der Kriminalstatistik ausgewiesen. Am Donnerstag wurde die Publikation für das vergangene Jahr vorgestellt. Tatsächlich lässt sich aber aus den Daten nur schwer herauslesen, ob es durch die Flüchtlingskrise zu mehr Kriminalität im Land kommt. Nur so viel: Die Polizei hat im Vorjahr insgesamt 517.870 Strafanzeigen erstattet. 11.500 statt 10.400 (2014) Straftaten gab es bei den Asylsuchenden. Dennoch ergibt sich daraus laut Bundeskriminalamt eine Verringerung, wenn man die Zahlen in Relation stellt. Schließlich gab es im vergangenen Jahr eine Verdreifachung der im Innenministerium eingehenden Asylanträge.“

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