Trump’sche Unkultur auf Österreichisch

ANALYSE. Gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts zum Flughafenausbau kann man vorgehen. Politische Angriffe sind jedoch indiskutabel. 

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ANALYSE. Gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts zum Flughafenausbau kann man vorgehen. Politische Angriffe sind jedoch indiskutabel.

Klimaschutz ist offenbar nur etwas für Sonntagsreden. Oder für schwammige Verfassungsbestimmungen. Oder den Schulunterricht. In Niederösterreich hat die Landesregierung beispielsweise eine Unterlage herausgegeben, in der den Kindern mitgeteilt wird, „dass Fliegen die umweltschädlichste Verkehrsform ist“; und dass es einen „bedenklichen Trend zu Billigfliegern“ gebe; und dass „trotz dieser bedrohlichen Entwicklung der Flugverkehr weiterhin staatlich subventioniert“ werde. Das sollen sich die Buben und Mädchen merken, es ganz offensichtlich aber nicht zu ernst nehmen. Auch wenn in der Landesverfassung gleich zu Beginn steht, dass dem Klimaschutz „besondere Bedeutung“ zukomme, so ist das im Fall des Falles nämlich ein bisschen relativ.

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich unter Verweis auf solche Bestimmungen gegen den Ausbau des Flughafens Wien-Schwechat ausgesprochen. Das ist nachvollziehbar. Genauso, wie es nachvollziehbar ist, dass Vertreter des Airports, aber auch der gesamten Ostregion keine Freude damit haben können; für sie hat die wirtschaftliche Entwicklung nun einmal Vorrang.

Attacken auf und Untergriffe gegen das Gericht sind jedoch indiskutabel. Sie erinnern schon sehr an Donald Trumps Ausfälle über den Bundesrichter, der den Einreisestopp für Menschen aus sieben Ländern gekippt hat. Von einem „sogenannten Richter“ schrieb der US-Präsident auf Twitter. Auch hierzulande ist es nicht ungewöhnlich, unliebsame Höchstrichter zu attackieren: „Wenn einer schon Adamovich heißt, muss man sich zuerst einmal fragen, ob er eine aufrechte Aufenthaltsberechtigung hat“, sagte Jörg Haider (FPÖ) einst in seinem Kampf gegen zweisprachige Ortstafeln über VfGH-Präsident Ludwig Adamovich.

Da schafft die Politik Klimaschutzbestimmungen und wundert sich, wenn die von einer zuständigen Instanz berücksichtigt werden?

Daran kommt Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) in der Wortwahl nicht heran. Bemerkenswert ist aber, dass er die Entscheidung des Verwaltungsgerichts als „sehr, sehr ungewöhnlich“ bezeichnet. Das ist seltsam: Da schafft die Politik Klimaschutzbestimmungen und wundert sich, wenn die von einer zuständigen Instanz berücksichtigt werden? Das kann’s wohl nicht sein. Ehrlicher wäre es, bei den Bestimmungen gleich hinzuzufügen, dass sie grundsätzlich Nachrang gegenüber gewissen anderen Interessen haben.

Befremdlich ist die Aussage von Flughafenvorstand Günther Ofner, die Gerichtsentscheidung sei „juristisch und faktisch falsch“, ein Gericht versuche, sich zum Gesetzgeber zu machen. Das erinnert im Inhalt schon sehr an Trump. Wie dieser ist Ofner offenbar nicht in der Lage, nüchtern zu bleiben und sich zu fragen, warum seine Interessen im Verfahren untergegangen sind; oder wie er nun im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten weiter versuchen könnte, seine Interessen doch noch durchzusetzen.

Bei solchen Politikern muss man sich Sorgen um die Rechtskultur machen.

Zur noch deutlicheren Diskreditierung des Verwaltungsgerichts schritt der nö. Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP), quasi einer der Flughafen-Eigentümer-Vertreter. Auf die Frage eines ORF-Journalisten, ob das Erkenntnis aus seiner Sicht ein „politischer Akt“ gewesen sei, erklärte er: „Alleine das Faktum, dass ich das nicht beurteile, sagt ohnehin genug.“ Womit jeder weiß, wie er die Sache sieht.

Bei solchen Politikern muss man sich Sorgen um die Rechtskultur machen.

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