BERICHT. Auch der ehemalige Staatsschuldenausschuss misstraut den Angaben über die voraussichtlichen Einsparungen.
Von einer Verwaltungs- und Funktionärsmilliarde hatten Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) bei Präsentation der Sozialversicherungsreform nach dem Sommer gesprochen. So viel sollte die Zusammenlegung bringen – und draus werden sollte eine Patientenmilliarde. Die Angaben mussten jedoch revidiert werden, und der Fiskalrat zweifelt noch immer daran.
Der ehemalige Staatsschuldenausschuss nimmt diese Geschichte ausdrücklich zum Anlass, strengere Regelungen für „wirkungsorientierte Folgekostenschätzungen“ (WFA) zu fordern, die bei Gesetzesvorhaben obligatorisch sind. Er teilt damit die vorhandenen Zweifel und zitiert sie in seinen aktuellen Empfehlungen lang und breit: „Nach kritischen Anmerkungen zur WFA im Begutachtungsverfahren (u. a. des Rechnungshofes) wurde die Darstellung der finanziellen Auswirkungen im Vergleich zum Ministerialentwurf in mehreren Bereichen abgeändert oder ergänzt (Änderung der Schätzung von 350 Mio EUR bis 2026 im Erstentwurf auf 1 Mrd EUR bis 2023) und ist nach Analysen des Budgetdienstes weiterhin nicht ausreichend nachvollziehbar.“
Laut Fiskalrat wären strengere Kriterien gefragt. Zum Beispiel: „Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Kostenschätzung und der getroffenen Annahmen: der Schätzung der direkten und indirekten fiskalischen Effekte (Mehrkosten und Kosteneinsparungen) und der gesamtwirtschaftlichen Effekte; der Schätzung des Personal- und Verwaltungsaufwands; und des Kostenaufbaus bis zur Erreichung der vollen Wirksamkeit der Reform.“ Sowie „Darstellung von Szenarien zur Darstellung der Auf- und Abwärtsrisiken der Kostenschätzung (Bandbreiten).“
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