Asyl: Rechtsberatung eingeschränkt

BERICHT. Anspruch wird gelockert – und vermehrt „nur noch nach Maßgabe der faktischen Möglichkeiten gewährt“.

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BERICHT. Anspruch wird gelockert – und vermehrt „nur noch nach Maßgabe der faktischen Möglichkeiten gewährt“.

Die „Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH“, die Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) einrichten möchte, soll nicht zuletzt auch die Rechtsberatung für Asylwerber übernehmen, die derzeit von Nichtregierungsorganisationen wahrgenommen wird. Das ist das eine. Das andere: Der Anspruch auf eine solche Beratung soll gelockert werden. Das ist dem Begutachtungsentwurf zu entnehmen.

In Übereinstimmung mit unionsrechtlichen Vorgaben werde vorgesehen, „dass Rechtsberatung während des gesamten behördlichen Asylverfahrens nur noch nach Maßgabe der faktischen Möglichkeiten gewährt wird“, heißt es in den Erläuterungen. Bisher wird Asylwerbern zumindest im Zulassungsverfahren kostenlos ein Rechtsberater zur Seite gestellt; und zwar amtswegig.

Diese Bestimmung fällt weg. Stattdessen ist eine allgemeine „Kann“-Bestimmung vorgesehen: „Fremden kann in offenen Verfahren im Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes eine kostenlose Rechtsberatung nach Maßgabe der faktischen Möglichkeiten gewährt werden.“ Auf eine Rechtsberatung solle kein Rechtsanspruch bestehen – von Ausnahmen, wie für Minderjährige, abgesehen.

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