Widerstände bei der Infofreiheit

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BERICHT. „Wien Energie“ und Konzernmutter „Stadtwerke“ wollen ausgenommen werden. Vorbehalte kommen aber auch aus den Ländern.

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) sprachen Anfang Oktober bereits von einem Kulturwechsel und einer Transpartenzrevolution. Dabei hatten sie „nur“ eine Regierungsvorlage angekündigt, durch die das Amtsgeheimnis abgeschafft und Informationsfreiheit eingeführt werden soll. Das ist nicht nichts, aber noch ist nichts fix.

Um die Regierungsvorlage ist es ruhig geworden. Notwendig für eine Beschlussfassung auf parlamentarischer Ebene ist die Zustimmung der SPÖ. Eine solche muss erst gesichert werden.

Im Übrigen gibt es neue Stellungnahmen, die kritisch bis ablehnend sind: Die „Wiener Stadtwerke GmbH“ spricht sich mit ihren Töchtern (u.a. „Wien Energie“, „Wiener Linien“) „ausdrücklich gegen die Verabschiedung des gegenständlichen Bundesverfassungsgesetzes, sowie gegen das IFG (Informationsfreiheitsgesetz; Anm.) in ihrer aktuellen Form aus“. Sie befürchten etwa eine Benachteiligung gegenüber privaten Mitbewerbern, die im Unterschied zu ihnen nicht der Rechnungshofkontrolle unterliegen und daher auch nicht in die geplanten Transparenzbestimmungen einbezogen werden. Mit den vorgesehenen Informationspflichten der öffentlichen Unternehmen seien „eine Reihe von (Wettbewerbs-)Nachteilen verbunden, die vergleichbare private Unternehmen nicht tragen müssen“, lautet denn auch die Begründung.

Für den Fall, dass an den vorgesehenen Plänen grundsätzlich festgehalten werden sollte, fordern die Stadtwerke und ihre Töchter, dass Bürgerinnen und Bürger nur unter Auflagen Informationen beantragen können: Sie sollen „ein berechtigtes Interesse geltend machen müssen, um Informationen zu erhalten“. Angeregt werde daher, „das Jedermannsrecht auf Personen mit berechtigtem Interesse an der jeweils begehrten Information einzuschränken, sowie die Begründungspflicht von Anträgen einzuführen“.

Im Unterschied zu öffentlichen Unternehmen sehr wohl ausnehmen von den Transparenzbestimmungen wollen ÖVP und Grüne Kammern. Der Staatsrechtler Ewald Wiederin hat dazu im Gespräch mit dem Autor grundsätzliche Vorbehalte angemeldet: „Hier würde ich sagen „Entweder-oder“. Alle staatlichen Stellen sollten erfasst werden, sonst wird das eine willkürliche Grenzziehung. Wenn man Unternehmen hineinnimmt, die der Rechnungshofkontrolle unterliegen, sollte man Kammern nicht ausnehmen.“

Neben den Wiener Stadtwerken hat auch die Vorarlberger Landesregierung die Sorge, dass es künftig zu viel Transparenz geben könnte. Insbesondere in Hinblick auf Geschäfte mit Privaten. Wie schon im Begutachtungserfahren teilt sie daher mit, „dass der öffentlichen Hand zum Teil Wirtschaftsakteure gegenüberstehen, die die Geheimhaltung wesentlicher Vertragsbestandteile aus Wettbewerbsgründen zur Voraussetzung für den Vertragsabschluss machen. Da es sich dabei teilweise um betriebsnotwendige Beschaffungsvorgänge (z.B. Software für den Amtsbetrieb) handelt, kann nicht auf den Abschluss solcher Verträge verzichtet werden. Gleichzeitig können solche Verträge weder veröffentlicht noch auf Antrag zugänglich gemacht werden.“

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