ANALYSE. Was wäre die FPÖ ohne ihren derzeitigen Chef? Kaum anders, wie zum Beispiel durch Udo Landbauer verdeutlicht wird. Und überhaupt.
„Asyl in Österreich ist kein Menschenrecht“ und „das Ziel soll nicht Integration, sondern die Heimreise sein“, sagt der niederösterreichische Landeshauptfrau-Stellvertreter und FPÖ-Obmann Udo Landbauer.
Zur inhaltlichen Einordnung: Selbstverständlich ist Asyl in Österreich ein Menschenrecht. Österreich hat die Genfer Flüchtlingskonvention ratifiziert. Die EU-Grundrechtscharta hat Verfassungsrang, inklusive Artikel 18 „Asylrecht“. Im Übrigen gehört Österreich den Vereinten Nationen an, die durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 14, Universelles daraus gemacht haben. Zitat: „Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.“
Natürlich könnte man jetzt sagen, die Allgemeine Erklärung sei nie ins Verfassungsrecht aufgenommen worden. In einem Fachdossier des Parlaments wird jedoch darauf hingewiesen, dass bereits der Staatsvertrag von Wien aus dem Jahre 1955 implizit an sie anknüpfte.
Das sagt eigentlich schon alles: Man muss feststellen, dass grundlegende Menschenrechte auch in Österreich (noch) gelten. Und weil das hier nicht von Herbert Kickl, sondern von Udo Landbauer bestritten wird, erübrigt sich eine Debatte darüber, was die FPÖ ohne ihren derzeitigen Bundesparteiobmann wäre: Weniger extrem? Woher.
Kickls Geist geht sehr weit: Landbauer führt aus, was mit 1,50-Euro-Jobs (Kickl-Idee als Innenminister 2019), Bezahlkarten und dergleichen beabsichtigt wird. Es ist entlarvend: Es geht darum, Asylweber schäbig zu behandeln, ja zu mobben. „Integration ist nicht das Ziel.“ Das Ziel ist „Heimreise“, entweder freiwillig oder zwangsweise im Rahmen von „Remigration“.
Das Problem ist, dass sich dieser Geist auch über die FPÖ hinaus ausbreitet: Dass Hans Peter Doskozil (SPÖ) im Burgenland 1,60 Euro-Jobs für Asylweber einführen lässt und Markus Wallner (ÖVP) in Vorarlberg gemeinsam mit seinem dortigen Gar-nicht-so-gemäßigten-wie manche-glauben-Koalitionspartner FPÖ Sanktionsmöglichkeiten für Asylwerber schafft, die eine gemeinnützige Tätigkeit nicht annehmen.
Damit gehen zwei Gefahren einher: Es wird nicht einfach nur vom Selbstverständlichen ausgegangen, also davon, dass jemand, der nach Österreich kommt, Rechte und Pflichten hat. Nein, wer mit Strafdrohungen daherkommt, unterstellt, dass man Asylwerber dazu zwingen muss, Kurse zu besuchen und wenigstens irgendetwas zu tun. Wer so daherkommt, stärkt das Vorurteil, dass das alles Menschen seien, die hierzulande nichts zu suchen hätten und daher am besten gleich wieder nach Hause geschickt werden müssten.
Er nährt zweitens etwas, was mehr und mehr wahrnehmbar wird und auch durch Kanzler Christian Stocker (SPÖ) sowie den Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) gestärkt wird, die an der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. der Auslegung durch den zuständigen Gerichtshof rütteln; nämlich – und das ist das Entscheidende – ohne präzise zu erklären, was sie sich vorstellen: Es führt dazu, dass Menschenrechte als realitätsfern oder überhaupt unzumutbar (aus österreichischer Sicht) angesehen werden; dass einer wie Landbauer sagen kann, dass Asyl hierzulande kein Menschenrecht sei, ohne auch nur eine große Widerrede zu erfahren.