Eine Frage der (Un-)Kultur

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ANALYSE. Causa Blümel: Warum ein weisungsfreier Bundesstaatsanwaltschaft allein nicht reicht, sondern eher nur dazu dient, zu bluffen.

Was wird in Österreich nicht immer wieder von „Ent-Partei-Politisiserung“ oder „Unabhängigkeit“ gesprochen. Vom ORF bis zur Justiz. Letztlich ändert sich jedoch kaum etwas, weil neben Gesetzen halt auch eine gewisse Kultur dazu gehören würde.

Wenn die ÖVP nun einen weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft fordert, dann kann man sich vielleicht freuen, wenn einem eine solche Einrichtung gefällt, jedenfalls aber muss man sich wundern: Sebastian Kurz und Freunde geben vor, dass dann gewährleistet wäre, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft so arbeitet, dass sie sich nicht mehr über sie ärgern müssen; dass es also keine Hausdurchsuchung bei einem Regierungsmitglied mehr gibt und so weiter und so fort. Das ist verdächtig: Eine Partei will sich hier wohl eher eine Behörde zurechtrichten.

Es gibt Leute, die nicht viel von einer weisungsfreien Bundesstaatsanwaltschaft halten. Clemens Jabloner, Justizminister vor eineinhalb Jahren, erklärte in seinem Abschlussbericht, diese Idee habe ihn noch nicht recht überzeugt: „Zum einen kann nämlich ein solcher Bundesstaatsanwalt die Probleme, von denen hier die Rede ist, nicht lösen, sondern nur verlagern. Zum anderen hat sich der von Justizminister Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter initiierte „Weisungsrat“ sehr gut bewährt und maßgeblich zur Objektivierung des ministeriellen Weisungsrechts beigetragen.“

These: „Ent-Partei-Politisierung“, „Unabhängigkeit“ oder eben auch „Weisungsfreiheit“ sind in Österreich eher nur Worthülsen, weil sie da und dort zwar niedergeschrieben sind, aber nicht gepflegt werden. Wo soll man anfangen? Bleiben wir in der Gegenwart: Es ist kaum anzunehmen, dass Kurz und Co. eine Justiz akzeptieren würden, die zwar anders organisiert ist, aber auch nicht tut, was ihnen gefällt.

Für das Misstrauen sprechen nicht nur Aussagen zur Causa Blümel, sondern auch ganz grundsätzliche: Selbst der Verfassungsgerichtshof wird despektierlich behandelt und in seiner Autorität untergraben. Zu Beginn der Pandemie hatte der Kanzler gemeint, man möge Gesetze und Verordnung nicht überinterpretieren. Ob alles auf Punkt und Beistrich in Ordnung sei, werde am Ende des Tages der Verfassungsgerichtshof entscheiden – wenn die Maßnahmen aber ohnehin nicht mehr in Kraft seien.

Unlängst meinte der Kanzler, es nie absehbar, wie der Verfassungsgerichtshof entscheide, weil es in diesem Gremium auf die Mehrheit ankomme. Anmerkung: Es hat einen guten Grund, dass VfGH-Erkenntnisse nicht mit dem Hinweis veröffentlicht werden, wie knapp sie ausgefallen sind. Das könnte ihr Gewicht schmälern; im Übrigen geht es hier nicht um einzelne Mitglieder, sondern um einen Gerichtshof, der letztlich zu einem Erkenntnis gelangt.

Was in Österreich fehlt, ist im Übrigen eine Kultur im Umgang mit Postenbesetzungen und Abhängigkeitsverhältnissen. Wenn möglich, lässt man letztere spüren: Wenn Alexander Wrabetz heuer als ORF-Generaldirektor bestätigt werden möchte, muss er sich um türkis-grünes Wohlgefallen bemühen. Sonst wird er über den Stiftungsrat fallengelassen. Das wissen alle, niemand versucht, dem auch nur ansatzweise entgegenzutreten.

Selbst wenn man aber nur eine lange Amtszeit ohne Wiederbestellung vorsieht, führt das noch nicht zwingend zu einer befriedigenden Lösung. Siehe Rechnungshof: Präsidentinnen und Präsidenten kommen aus dem Innersten bestimmter Parteien. Franz Fiedler war einst ÖVP-Klubsekretär, Josef Moser FPÖ-Klubdirektor und Magrit Kraker Leiterin der ÖVP-Landtagsfraktion in der Steiermark. Es ist „nur“ ein Glück (aber ein großes), wie sie sich im Sinne von Rechnungshof und Steuerzahlern entwickelt haben. Es lässt jedoch tief blicken, dass es bei diesem Posten nicht einmal die Ausnahme ist, Leute zu engagieren, die nicht aus Parteien kommen.

Gepflegte Gewaltenteilung würde bedeuten, dass Gewalten einander respektieren und sich politische Teile zurückhalten mit inhaltlichen und personellen Einflussnahmen; vor allem, wenn es um übergeordnete Allgemeininteressen geht, sei es beim ORF (Information) oder eben in der Justiz (Gerechtigkeit).

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